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BEG startet Vergabeverfahren für Regionalverkehr zwischen München, Rosenheim, Salzburg und Kufstein

19.04.2024

Fortführung des Fahrplanangebots auf hohem Niveau und überall WLAN / Punktuell mehr Sitzplätze geplant / Vergabeentscheidung Ende 2024

MÜNCHEN. Die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG), die im Auftrag des bayerischen Verkehrsministeriums den Regional- und S-Bahn-Verkehr im Freistaat plant, finanziert und kontrolliert, hat heute das europaweit offene Vergabeverfahren „Rosenheimer Kreuz“ gestartet. Die BEG wählt dabei das Eisenbahnverkehrsunternehmen aus, das von Dezember 2028 bis Dezember 2042 die Regionalzüge auf folgenden Linien elektrisch betreiben soll: RE 5 München – Rosenheim – Salzburg, RB 54 München – Rosenheim – Kufstein und RB 58 München – Holzkirchen – Rosenheim. Die Ausschreibung umfasst ein Leistungsvolumen von rund 4,9 Millionen Zugkilometern jährlich. Interessierte Eisenbahnverkehrsunternehmen können ihre Angebote bis spätestens 21. Oktober 2024 abgeben. Den Zuschlag wird die BEG voraussichtlich noch Ende 2024 erteilen. Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter, der auch BEG-Aufsichtsratsvorsitzender ist, setzt darauf, dass die Ausschreibung auf großes Interesse stößt: „Dieses Netz hat sogar internationale Dimension und macht sich sicher gut im Portfolio von Bahnunternehmen. Das sind Strecken, die nicht nur landschaftlich toll sind, sondern an denen attraktive Wirtschafts-, Wohn- und Ausflugsstandorte liegen. Im Sinne der Fahrgäste wollen wir außerdem das Angebot in den Zügen ausbauen, da diese Strecken besonders nachgefragt werden.“

Unveränderter Fahrplan, teils höhere Kapazitäten, mehr Service
Bei allen Linien bleibt das Fahrplanangebot ab Ende 2028 auf dem heutigen Niveau, das heißt bei einem Stundentakt, der montags bis freitags in der Hauptverkehrszeit teils zu einem Halbstundentakt verdichtet wird. Die BEG fordert montags bis freitags außerhalb der Hauptverkehrszeiten sowie am Wochenende jedoch teilweise mehr Sitzplätze sowie punktuell mehr Platz für die Fahrradmitnahme als bisher. Das Unternehmen, das sich im Vergabeverfahren durchsetzt, kann auf allen drei Linien sowohl Neu- als auch Gebrauchtfahrzeuge einsetzen, die zum einen barrierefrei sein müssen und zum anderen mit für Fahrgäste kostenlosem WLAN ausgestattet sind.

„Wir setzen auf der einen Seite das bewährte Betriebskonzept fort, legen aber auf der anderen Seite bei bestimmten Feldern noch eine Schippe drauf. So bestellen wir punktuell mehr Kapazitäten, weil zu bestimmten Zeiten die Fahrgastzahlen deutlich gestiegen sind und wir insbesondere bei Fortsetzung des Deutschlandtickets und der bisherigen Entwicklung der Bevölkerungszahlen in der Region gewappnet sein wollen“, erklärt Thomas Prechtl, Sprecher der Geschäftsführung der BEG.

Hohe Qualitätsanforderungen
Die BEG stellt detaillierte Anforderungen hinsichtlich der Betriebs- und Servicequalität. Das Eisenbahnverkehrsunternehmen, das sich im Vergabeverfahren durchsetzt, erhält monatliche und jährliche Zielwerte zur Pünktlichkeit und zur Anschlusssicherung. Unterschreitet das Unternehmen diese Werte, werden Strafzahlungen fällig. Außerdem misst die BEG die Servicequalität des Betreibers mithilfe von Tests und Fahrgastbefragungen. Zu den Kriterien zählen unter anderem die Sauberkeit der Züge, die Funktionsfähigkeit der Ausstattung und die Fahrgastinformation. Unterschreitet ein Verkehrsunternehmen die von der BEG vorgegebenen Zielwerte, muss es Strafzahlungen leisten. Übertrifft es die Mindestanforderungen, erhält es einen finanziellen Bonus.

Detaillierte Informationen zum Vergabeverfahren im Steckbrief:
www.beg.bahnland-bayern.de/rosenheimerkreuz

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