Ausschreibung 2024
Regionalverkehr Mainfranken (RVMF)
Stand: November 2024
Die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) schreibt als federführender Aufgabenträger gemeinsam mit dem Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) den Regionalzugverkehr im Großraum Würzburg neu aus. Die Vergabe für den Zeitraum Dezember 2029 bis Dezember 2041 erfolgt im Rahmen eines europaweiten, offenen Verfahrens, aufgeteilt auf zwei Lose. Es enthält Verbesserungen auf einigen Strecken und ist der Einstieg in die Regio S-Bahn Mainfranken. Weil die Infrastruktur stark ausgelastet ist, kann die BEG das Angebot jedoch nicht großflächig ausbauen. Der Fahrplan wird deshalb auf den meisten Linien weitgehend unverändert fortgeschrieben.
Im Los 2, der Regio S-Bahn Mainfranken (bisheriges E-Netz Mainfranken), profitieren vor allem die Fahrgäste auf der neuen Linie RS 1 Marktbreit – Würzburg Hbf – Gemünden – Jossa – Flieden: Zwischen Marktbreit und Jossa wird die RS 1 unter der Woche ganztägig im Stundentakt fahren. Zusammen mit dem parallel verkehrenden RE 80 ergibt dies zwischen Würzburg und Marktbreit unter der Woche zwei Züge je Stunde. Aktuell wird dieser Takt unter der Woche lediglich in den Hauptverkehrszeiten angeboten. Auch nördlich von Würzburg verbessert sich das Angebot: Ab Dezember 2029 fahren die Verstärkerzüge der RS 11 in der Hauptverkehrszeit nicht nur zwischen Würzburg und Karlstadt, sondern werden bis Gemünden verlängert. Außerdem bietet die RS 1 erstmals umsteigefreie Direktverbindungen zwischen dem Süden und dem Norden der Mainfrankenmetropole: Da die RS 1 – anders als die heutigen Regionalzüge aus Marktbreit – nicht in Würzburg Hbf endet, können beispielsweise Fahrgäste aus Marktbreit ohne Umstieg nach Karlstadt und Gemünden fahren. Profitieren werden auch Fahrgäste östlich von Würzburg. Dort werden unter der Woche drei zusätzliche Fahrten der Verstärkerlinie Würzburg – Kitzingen verkehren.
Im Los 1 Expressverkehr bestellt die BEG mehr Sitzplatzkapazitäten auf der stark nachgefragten Linie RE 10 zwischen Würzburg, Neustadt (Aisch) und Nürnberg. Außerdem schließt die BEG in beiden Losen einzelne Taktlücken auf mehreren Linien. Langfristig strebt die BEG auf allen Strecken rund um Würzburg einen ganztägigen Halbstundentakt an allen Stationen an, anstelle des derzeitigen Stundentakts außerhalb der Hauptverkehrszeit. Voraussetzung für diese Verbesserungen ist ein Ausbau der teils deutlich überlasteten Strecken durch DB InfraGO. Ohne diese Maßnahmen besteht kein Spielraum für die Bestellung zusätzlicher Fahrten.
Die BEG trifft in der Vergabe bereits Vorkehrungen für eine mögliche Reaktivierung der Strecke zwischen Lohr Bahnhof und Lohr Stadt. Sobald diese in Betrieb geht, wird die RS 1 Marktbreit – Würzburg Hbf – Gemünden – Flieden von Gemünden aus nach Lohr Stadt verkehren. Die Strecke Gemünden – Jossa – Flieden wird dann von der Linie RB 53 bedient werden.
Zugelassen sind im Vergabeverfahren sowohl Gebrauchtfahrzeuge als auch Neufahrzeuge, die sowohl mit kostenlosem WLAN für die Fahrgäste als auch mit ETCS ausgestattet sein müssen.
Wesentliche Inhalte im Überblick
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Streckennetz
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Los 1 (Expressverkehr)
- RE 10 Würzburg Hbf – Neustadt/Aisch Bahnhof – Nürnberg Hbf
- RE 54 Frankfurt (Main) Hbf – Würzburg Hbf – Bamberg
- RE 55 Frankfurt (Main) Hbf – Würzburg Hbf
- RE 55 (nur samstags und sonntags) Einzelleistungen Frankfurt (Main) Hbf – Schweinfurt Hbf – Bamberg (via Werntalbahn)
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Los 2 (Regio S-Bahn)
- RS 1 Marktbreit – Würzburg Hbf – Gemünden – Flieden (nach Reaktivierung der Strecke nach Lohr Stadt ab Gemünden nach Lohr Stadt anstelle von Flieden)
- RS 2 Würzburg Hbf – Schweinfurt Hbf – Bamberg
- RS 4 Würzburg Hbf – Kitzingen
- RS 11 Würzburg Hbf – Gemünden
- RB 53 Gemünden – Flieden (erst nach einer Reaktivierung der Strecke nach Lohr Stadt)
- RB 79 Gemünden – Aschaffenburg Hbf
Aktueller Betreiber
- DB Regio AG
Künftiges Grundangebot
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Strecken zwischen Würzburg und Frankfurt, Jossa, Flieden, Marktbreit (KBS 640, 800, 801 und 920)
- RE 54: Zweistundentakt Frankfurt – Maintal – Würzburg Hbf
- RE 55: Zweistundentakt Frankfurt – Offenbach – Würzburg Hbf
- RB 79: Verstärkerzüge in der Hauptverkehrszeit zwischen Gemünden und Aschaffenburg
- RS 1: Stundentakt Marktbreit – Würzburg Hbf – Gemünden – Jossa. Zweistundentakt zwischen Jossa und Flieden.
Nach Reaktivierung von Lohr Stadt: RS 1 wechselt auf die Strecke nach Lohr Stadt, dadurch Stundentakt zwischen Lohr Stadt und Marktbreit - RB 53: Stundentakt zwischen Gemünden und Jossa. Zweistundentakt zwischen Jossa und Flieden (Linie RB 53 nach Reaktivierung Lohr Stadt)
- RS 11: Verstärkerzüge in den Hauptverkehrszeiten zwischen Gemünden und Würzburg Hbf
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Strecke zwischen Würzburg und Bamberg (KBS 810)
- RE 54: Zweistundentakt Würzburg Hbf – Bamberg
- RS 2: Stundentakt Würzburg Hbf – Bamberg
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Strecke zwischen Würzburg und Nürnberg (KBS 805)
- RE 10: Stundentakt Würzburg Hbf – Nürnberg Hbf
- RS 4: Verstärkerzüge zwischen Würzburg Hbf und Kitzingen
Verbesserungen gegenüber heute
- RS 1 Marktbreit – Würzburg im ganztägigen Stundentakt. Zusammen mit dem parallel verkehrenden RE 80 ergibt dies unter der Woche einen durchgehenden Halbstundentakt. (Halbstundentakt aktuell lediglich in der Hauptverkehrszeit).
- Verstärkerzüge der RS 11 in der Hauptverkehrszeit werden über Karlstadt hinaus nach Gemünden verlängert.
- umsteigefreie Direktverbindungen zwischen dem Süden und dem Norden der Mainfrankenmetropole durch die RS 1 Marktbreit – Würzburg Hbf – Gemünden – Flieden
- Mehr Verstärkerzüge der RS 4 Würzburg – Kitzingen
- Mehr Sitzplatzkapazitäten beim RE 10 Würzburg – Nürnberg
- Schließung einzelner Taktlücken
Traktionsart
- elektrisch/fahrleitungsgebunden
Angebotsumfang
- Los 1: ca. 4,2 Millionen Zugkilometer pro Jahr, davon rund 3,7 Millionen Zugkilometer pro Jahr in Bayern und 0,5 Millionen Zugkilometer in Hessen
- Los 2: ca. 3,0 Millionen Zugkilometer pro Jahr, davon rund 2,8 Millionen Zugkilometer pro Jahr in Bayern und 0,2 Millionen Zugkilometer in Hessen (Zugkilometer beziehen sich ausschließlich auf die Strecken in Bayern)
(Zugkilometer beziehen sich ausschließlich auf die Strecken in Bayern)
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Fahrzeuge
- Gebrauchtfahrzeuge und/oder Neufahrzeuge mit ETCS (Auswahl des Fahrzeugherstellers und -modells sowie der Ausstattungsdetails ist dem Verkehrsunternehmen überlassen)
Fahrradmitnahme
- Große Mehrzweckbereiche, Innentüren mindestens 80 cm Durchgangsbreite
Barrierefreiheit
- Stufenfreier Einstieg an Stationen mit 76 cm Bahnsteighöhe (in Los 1 sind bei Gebrauchtfahrzeugen auch 55 cm zugelassen).
- Fahrzeuggebundene Einstiegshilfe
- Mindestens zwei Rollstuhlplätze im Fahrgastraum pro Zugteil
Qualität
- Hohe Anforderungen an Pünktlichkeit, Anschlusssicherung, Störfallmanagement, Sitzplatzkapazitäten, Information, Sauberkeit, Sicherheit, Serviceorientierung
- Einsatz umfangreicher Qualitätsmesssysteme zur Kontrolle
- Minderungen und Vertragsstrafen („Pönalen“) bei Nichteinhaltung der Vorgaben
Kapazitäten
- Mindestvorgaben für Sitzplätze für alle Züge unter besonderer Berücksichtigung des Berufs-/Schülerverkehrs
Zugbegleiter
- Mindestquoten von 100 Prozent in Los 1 und 70 Prozent in Los 2
- Detaillierte Vorgaben zu Qualifikation und Ausbildung
Fahrgastinformation
- Statische und dynamische Information (optisch sowie akustisch) im Fahrzeug
- Lieferung von Soll- und Echtzeitdaten sowie von Tarifdaten an den bayernweiten Datenpool für Auskunftssysteme (DEFAS Bayern)
- kostenloses WLAN für Fahrgäste in den Zügen
Vertrieb
- Verkauf über Fahrkartenautomaten, personenbediente und videounterstützte Verkaufsstellen, elektronische Medien und Abo-Vertrieb; auch Verkauf im Zug bei Störung der stationären Vertriebsinfrastruktur.
- Fahrscheinverkauf zu allen deutschen Tarifpunkten, zumindest Nahverkehrstarif, innerhalb von Verbünden auch Verbundfahrscheinverkauf; Fahrscheinverkauf für Züge des Fernverkehrs ist wünschenswert
- Minderungen und Vertragsstrafen („Pönale“), wenn Anforderungen an die Öffnungszeiten der Verkaufsstellen und an die Automatenverfügbarkeit nicht eingehalten werden
Tarif
- Anwendung und Anerkennung des Deutschlandtarifs der Deutschlandtarifverbund-GmbH (z. B. Bayern-Ticket, Bayernhopper) inklusive Tarifkooperation mit DB Fernverkehr
- Anwendung und Anerkennung der bestehenden Tarife der Verkehrs- und Tarifgemeinschaft am Bayerischen Untermain (VAB), des Verkehrsverbundes Großraum Nürnberg (VGN), des Verkehrsunternehmens-Verbundes Mainfranken (VVM) bzw. des Nachfolgeverbundes Nahverkehr Mainfranken (NVM) einschließlich bestehender Übergangsregelungen für Verbundtarife in Hessen
- Verpflichtung zur Anwendung neuer Tarife in Bayern, auch infolge von Verbundneugründungen und -erweiterungen oder bei Einführung eines Landestarifs, sofern keine Verschlechterung der Wirtschaftlichkeit des Verkehrsunternehmens eintritt
- Umfassende Informationspflicht des Verkehrsunternehmens gegenüber dem Auftraggeber BEG über Einnahmen und Erlöse einschließlich Einnahmeaufteilungsverfahren und Erhebungsergebnisse
- Umfangreiche Entscheidungs- und Mitbestimmungsrechte des Auftraggebers BEG bei allen einnahmen- und erlösrelevanten Themen (z. B. Tarife, Einnahmeaufteilung) in der Bruttophase des Verkehrsdurchführungsvertrags
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Kosten- und Erlösverteilung
- Vor dem Hintergrund aktuell bestehender Unsicherheiten – insbesondere aufgrund des Deutschlandtickets sowie der Neustrukturierung und Erweiterung des Verkehrsunternehmens-Verbundes Mainfranken (VVM) zum Verkehrsverbund Nahverkehr Mainfranken (NVM) – ist der Verkehrsdurchführungsvertrag für den bayerischen Streckenabschnitt als sogenannter Nettovertrag mit Bruttoanlaufphase konzipiert. Das Vertragsmodell sieht nach der Betriebsaufnahme eine mindestens zweijährige Bruttophase vor, in der der Aufgabenträger das Einnahmen- und Erlösrisiko trägt. Daran soll sich eine Nettophase bis zum Ende der Vertragslaufzeit anschließen, in der das Verkehrsunternehmen die Erlöschance hat, aber auch das Erlösrisiko trägt.
- BEG übernimmt weitere wesentliche Risiken: Steigerungen der Infrastrukturgebühren sowie Energie- und Personalkosten werden zum Großteil durchgereicht (Anpassungen des Bestellerentgelts).
Infrastruktur
- Die BEG hat keinen direkten Einfluss auf die Infrastruktur, trägt jedoch über das Bestellerentgelt die Nutzungsgebühren für Trassen und Stationen. Das Verkehrsunternehmen (nicht die BEG) schließt die Nutzungsverträge mit dem Infrastrukturunternehmen DB InfraGO AG.
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Verfahrensart
- Offenes Vergabeverfahren (europaweit)
Vergabestellen
- Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH
- Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Abstimmung der Planungen
- Aufgabenträger für den allgemeinen ÖPNV (Landkreise, kreisfreie Städte) wurden gemäß dem Bayerischen ÖPNV-Gesetz beteiligt, unter anderem im Rahmen jährlicher Regionalkonferenzen
Zeitplan der Ausschreibung
- Bekanntmachung: November 2024
- Angebotsabgabe: April 2025
- Zuschlag: voraussichtlich Ende Juni 2025
Vertragslaufzeit
- Dezember 2029 bis Dezember 2041 (12 Jahre), plus Verlängerungsoption von 3 Jahren
Wertung der Angebote
- Das wirtschaftlichste, nicht zwangsläufig das preisgünstigste Angebot erhält den Zuschlag, da auch Qualitätszusagen berücksichtigt werden, die über die Mindestanforderungen hinausgehen (u. a. Zugbegleitereinsatz, Service, Fahrgastinformation)
Betriebsaufnahmevorbereitungen
- Bis zur Betriebsaufnahme muss das Verkehrsunternehmen regelmäßig die fristgerechte Umsetzung der Vorbereitungen nachweisen