Ausschreibung 2023
Oberland 2027+
Stand: Februar 2024

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Die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) schreibt den dieselbetriebenen Regionalzugverkehr auf den Strecken zwischen München und Lenggries, Tegernsee sowie Bayrischzell neu aus. Die Vergabe für den Zeitraum von Dezember 2026 bis Dezember 2034 erfolgt im Rahmen eines europaweiten offenen Verfahrens. Das aktuelle Verkehrsangebot wird im Rahmen des neuen Vertrags unverändert fortgeschrieben. Weitere Angebotsverbesserungen sind erst nach einem Ausbau der Strecken möglich.

Die BEG hat das Fahrplanangebot im Oberland bereits während des aktuellen Verkehrsvertrages im Dezember 2020 deutlich ausgeweitet: Zu den Zeiten mit der höchsten Nachfrage gibt es seitdem einen erweiterten Halbstundentakt. Außerdem fahren teilweise längere Züge mit entsprechend höheren Kapazitäten, für die eine einheitliche Fahrzeugflotte von 31 fabrikneuen Dieseltriebwagen beschafft wurde.

Dieses erfolgreiche Angebot wird auch in der neuen Vergabe fortgesetzt. Denn die Möglichkeiten der Infrastruktur im Oberlandnetz sind mittlerweile ausgereizt und vor allem durch die eingleisigen Strecken südlich von Holzkirchen limitiert, mit nur wenigen Begegnungsbahnhöfen und begrenzten Bahnsteiglängen.

Der Freistaat geht davon aus, dass bis Anfang/Mitte der 30er-Jahre die Strecken im Oberland vollständig modernisiert und elektrifiziert sind. Deshalb ist für den Verkehrsvertrag „Oberland 2027+“ eine relativ kurze Laufzeit von acht Jahren bis Dezember 2034 vorgesehen. Der Freistaat fordert weiterhin von DB Netz, dass die Elektrifizierung möglichst früh zu Beginn der 30er-Jahre fertiggestellt wird. Daher sieht der Vertrag entsprechende vorzeitige Kündigungsmöglichkeiten vor. Für den Fall, dass sich die Elektrifizierung z.B. wegen Einsprüchen oder Klagen verzögert, sind Verlängerungsoptionen enthalten. Weitere signifikante Angebotsverbesserungen sind erst nach Ausbau der Infrastruktur möglich.

Die in 2020 neu beschafften 31 Dieseltriebwagen, die im Eigentum einer Leasinggesellschaft stehen, kommen auch im neuen Verkehrsvertrag zum Einsatz. Die Beschaffung der Fahrzeugflotte im Rahmen des aktuellen Verkehrsvertrags war nur mit einer Wiedereinsatzgarantie bis 2032 wirtschaftlich zu rechtfertigen.

Wesentliche Inhalte im Überblick

  • Streckennetz

    • RB 55 München – Holzkirchen – Schliersee – Bayrischzell
    • RB 56 München – Holzkirchen – Schaftlach – Lenggries
    • RB 57 München – Holzkirchen – Schaftlach – Tegernsee

    Traktionsart

    • Diesel

    Derzeitiger Betreiber

    • Bayerische Oberlandbahn GmbH

    Künftiges Grundangebot

    • Auf allen drei Streckenästen mindestens täglicher Stundentakt mit umsteigefreien Verbindungen
    • An Wochentagen zu den Zeiten des Berufs- und Schülerverkehrs sowie an den Wochenenden zu den Zeiten des Ausflugsverkehrs weitgehend Halbstundentakte (nicht Abschnitt Schliersee – Bayrischzell)

    Verbesserungen gegenüber heute

    • Keine Veränderungen bei Fahrplan, Kapazitäten und Fahrzeugen gegenüber dem aktuellen Angebot, das zuletzt im Dezember 2020 deutlich erweitert wurde.

    Angebotsumfang

    • Etwa 2,4 Millionen Zugkilometer pro Jahr
  • Fahrzeuge

    • Die Leistungen sind aufgrund einer bestehenden Wiedereinsatzgarantie im Verkehrsvertrag Bayerisches Oberland mit den in diesem Vertrag eingesetzten Fahrzeugen (Alstom LINT 54) zu erbringen

    Fahrradmitnahme

    • Große Mehrzweckbereiche

    Barrierefreiheit

    • Stufenfreier Einstieg (bei 76 cm Bahnsteighöhe)
    • fahrzeuggebundene Einstiegshilfe
    • Mindestens zwei Rollstuhlplätze im Fahrgastraum pro Zugteil

    Qualität

    • Hohe Anforderungen an Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Anschlusssicherung, Störfallmanagement, Sitzplatzkapazitäten, Information, Sauberkeit, Serviceorientierung
    • Einsatz umfangreicher Qualitätsmesssysteme zur Kontrolle
    • Vertragsstrafen („Pönalen“) bei Nichteinhaltung der Vorgaben

    Kapazitäten

    • Mindestvorgaben für Sitzplätze für alle Züge unter besonderer Berücksichtigung des Berufs-/Schülerverkehrs sowie des Freizeitverkehrs

    Zugbegleiter

    • Mindestens ein Zugbegleiter in jedem Zug auf der gesamten Strecke zwischen München und Holzkirchen (= Zugbegleiterquote von 100 Prozent). Auf den übrigen Zügen zwischen Holzkirchen und Lenggries, Tegernsee sowie Bayrischzell eine Zugbegleiterquote von mindestens 33 Prozent.
    • Detaillierte Vorgaben zu Qualifikation und Ausbildung

    Fahrgastinformation

    • Dynamische Information (Anzeiger, Durchsagen) in den Zügen
    • Lieferung von Soll- und Echtzeitdaten an den bayernweiten Datenpool für Auskunftssysteme (DEFAS Bayern)
    • Kostenloses Fahrgast-WLAN in den Zügen

    Vertrieb

    • Verkauf über Fahrausweisautomaten, personenbedienten Vertrieb und elektronische Medien
    • Minderungen und Vertragsstrafen („Pönalen“), wenn Anforderungen an die Öffnungszeiten der Verkaufsstellen und an die Automatenverfügbarkeit nicht eingehalten werden.
    • Fahrscheinverkauf zu allen deutschen Tarifpunkten, zumindest im Nahverkehrstarif; innerhalb von Verbünden auch Verbundfahrscheinverkauf; Fahrscheinverkauf für Züge des Fernverkehrs ist wünschenswert.

    Tarif

    • Anwendung und Anerkennung des bestehenden Verbundtarifs des MVV
    • Anwendung und Anerkennung des Deutschlandtarifs der DTV-G (z.B. Bayern-Ticket, Bayernhopper) inklusive Tarifkooperation mit DB Fernverkehr
    • Verpflichtung zur Anwendung neuer Tarife, auch infolge von Verbundgründungen und -erweiterungen oder bei Einführung eines Landestarifs, sofern sich die Wirtschaftlichkeit des Verkehrsunternehmens nicht verschlechtert.
    • Umfassende Informationspflicht des Verkehrsunternehmens gegenüber dem Auftraggeber über Einnahmen und Erlöse einschließlich Einnahmeaufteilungsverfahren und Erhebungsergebnisse
  • Kosten- und Erlösverteilung

    • In der Regel schreibt die BEG sogenannte Nettoverträge aus, bei denen das wirtschaftliche Risiko beim Verkehrsunternehmen liegt. Insbesondere aufgrund der Einführung des Deutschlandtickets und der Verbundraumerweiterung des MVV wird dem Vertrag eine mindestens zweijährige Bruttoanlaufphase vorangestellt, in der der Aufgabenträger das Einnahmen- und Erlösrisiko trägt. Die Umstellung der Vertragsart wird derzeit von der BEG vorbereitet und erfolgt voraussichtlich im laufenden Verfahren.
    • Die BEG übernimmt weitere wesentliche Risiken: Steigerungen der Infrastrukturgebühren, Energie- und Personalkosten werden zum Großteil durchgereicht (durch Anpassungen des Bestellerentgelts)

    Infrastruktur

    Die BEG hat keinen direkten Einfluss auf die Infrastruktur, trägt jedoch über das Bestellerentgelt die Nutzungsgebühren. Das Verkehrsunternehmen (nicht die BEG) schließt die Nutzungsverträge mit den Infrastrukturunternehmen:

    • DB Netz AG
    • DB Station&Service AG
    • Tegernseebahn Betriebsgesellschaft mbH
  • Verfahrensart

    • Offenes Vergabeverfahren (europaweit)

    Vergabestellen

    • Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH

    Abstimmung der Planungen

    • Aufgabenträger für den allgemeinen ÖPNV (Landkreise, kreisfreie Städte) wurden gemäß dem Bayerischen ÖPNV-Gesetz beteiligt, unter anderem im Rahmen jährlicher Regionalkonferenzen

    Zeitplan der Ausschreibung

    • Bekanntmachung: Oktober 2023
    • Angebotsabgabe: bis spätestens 01. April 2024
    • Zuschlag: voraussichtlich 2. Quartal 2024

    Vertragslaufzeit

    • Dezember 2026 bis Dezember 2034, plus drei einjährige Verlängerungsoptionen bzw. vorzeitige Kündigungsmöglichkeit ab Dezember 2032

    Wertung der Angebote

    • Das wirtschaftlichste, nicht zwangsläufig das preisgünstigste Angebot erhält den Zuschlag, da auch Qualitätszusagen berücksichtigt werden, die über die Mindestanforderungen hinausgehen (u. a. Fahrzeugausstattung, Zugbegleiter*innen-Einsatz, Service, Fahrgastinformation).

    Betriebsaufnahmevorbereitungen

    • Bis zur Betriebsaufnahme muss das Verkehrsunternehmen regelmäßig die fristgerechte Umsetzung der Vorbereitungen nachweisen.

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