Ausschreibung 2024
Isar-Noris-Altmühl
Stand: März 2024

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Die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) schreibt den Regionalzugverkehr auf den Strecken zwischen Nürnberg und München sowie Augsburg neu aus. Die Vergabe für den Zeitraum von Dezember 2028 bis Dezember 2040 erfolgt im Rahmen eines europaweiten offenen Verfahrens. Künftig bestellt die BEG auch im Expressverkehr zwischen München und Nürnberg einen durchgehenden Stundentakt an allen Tagen. Ansonsten wird der aktuelle Fahrplan weitgehend unverändert fortgeschrieben.

Das Netz Isar-Noris-Altmühl verknüpft vier der fünf größten Städte Bayerns: München, Nürnberg, Augsburg und Ingolstadt. Auf fast allen Streckenabschnitten gibt es bereits einen dichten Takt mit mindestens einem Regionalzug pro Stunde. Lediglich auf der Schnellfahrstrecke zwischen Nürnberg und Ingolstadt fahren die Züge der Linie RE 1 bislang überwiegend im Zweistundentakt. Diese Angebotslücke schließt die BEG und bestellt ab Ende 2028 auf der gesamten Strecke des RE 1 München – Ingolstadt – Nürnberg Direktzüge im durchgehenden Stundentakt.

Auf der Schnellfahrstrecke sind besondere Fahrzeuge notwendig, die eine Höchstgeschwindigkeit von 190 Kilometer pro Stunde erreichen und dem hohen Druck standhalten, wenn sie einem schnellen ICE im Tunnel begegnen. Diese Regionalzüge sind vergleichsweise teuer, ermöglichen aber eine attraktive Reisezeit zwischen München und Nürnberg von rund eindreiviertel Stunden mit sieben Zwischenhalten.

Im neuen Vergabeverfahren fordert die BEG von den Bietern mindestens sieben solcher Fahrzeuge, um den Stundentakt beim RE 1 zu ermöglichen.  

Bei den anderen beiden Linien bleibt das Angebot ab Ende 2028 auf dem heutigen Niveau. Die RB 16 fährt in einem durchgängigen Stundentakt zwischen München und Treuchtlingen, alle zwei Stunden werden die Züge über Treuchtlingen hinaus bis Nürnberg verlängert. Der Regionalexpress zwischen Augsburg und Nürnberg fährt im Zweistundentakt und bildet im Abschnitt Treuchtlingen – Nürnberg zusammen mit der RB 16 einen Stundentakt. Zusätzlich verkehren im Abschnitt Treuchtlingen/Weißenburg – Nürnberg montags bis freitags Verstärkerzüge, die morgens und nachmittags für einen Halbstundentakt sorgen. Im Berufsverkehr zwischen München und Ingolstadt verdichten einzelne Verstärker das Fahrplanangebot.

Geändert wird die Bezeichnung der Regionalexpresslinie Augsburg – Treuchtlingen – Nürnberg: Aus dem RE 16 wird, zur besseren Unterscheidung von der RB 16, der RE 60. 

Die Bieter können sowohl Neu- als auch Gebrauchtfahrzeuge auf den Linien einsetzen, sofern sie die Mindestanforderungen der BEG erfüllen.

Wesentliche Inhalte im Überblick

  • Streckennetz

    • RE 1 München – Ingolstadt – Nürnberg (über Schnellfahrstrecke)
    • RB 16 München – Ingolstadt – Treuchtlingen (– Nürnberg)
    • RE 60 Augsburg – Treuchtlingen – Nürnberg

    Traktionsart

    • elektrisch/fahrleitungsgebunden

    Derzeitige Betreiber

    • DB Regio AG

    Künftiges Angebot

    • RE 1: durchgängiger Stundentakt auf der Expresslinie München – Ingolstadt – Nürnberg über die Schnellfahrstrecke

    • RB 16: durchgängiger Stundentakt zwischen München und Treuchtlin-gen, alle zwei Stunden fahren die Züge über Treuchtlingen hinaus bis Nürnberg

    • RE 60: durchgehender Zweistundentakt zwischen Augsburg und Nürnberg

      Die zweistündlichen Linien RB 16 und RE 60 zwischen Treuchtlingen und Nürnberg ergänzen sich täglich zu einem Stundentakt. Von Montag bis Freitag ergeben Verstärkerzüge am Morgen sowie am Nachmittag zwischen Treuchtlingen/Weißenburg und Nürnberg einen Halbstundentakt. Zwischen München und Nürnberg verkehren ebenfalls im Berufsverkehr einzelne Verstärkerzüge.

    Verbesserungen gegenüber heute

    • Einführung eines durchgängigen Stundentakts auf der Linie RE 1 nun auch auf dem Streckenabschnitt Ingolstadt – Nürnberg (Umsetzung vorbehaltlich der erforderlichen Haushaltsmittel)
    • Vervollständigung des Stundentakts zwischen Augsburg und Nürnberg

    Angebotsumfang

    • ca. 6,4 Millionen Zugkilometer pro Jahr (+0,3 Millionen Zugkilometer gegenüber heute)
  • Fahrzeuge

    • Gebrauchtfahrzeuge und/oder Neufahrzeuge (Auswahl des Fahrzeugherstellers und -modells sowie der Ausstattungsdetails ist dem Verkehrsunternehmen überlassen)
    • Maximal drei Fahrzeugkonfigurationen, davon eine schnellfahrstreckentauglich

    Fahrradmitnahme

    • Große Mehrzweckbereiche, Innentüren mindestens 80 cm Durchgangsbreite

    Barrierefreiheit

    • Gebrauchtfahrzeuge: stufenfreier Einstieg an Stationen mit 55 oder 76 cm Bahnsteighöhe (schnellfahrstreckentaugliche Fahrzeuge: 76 cm)
    • Neufahrzeuge: stufenfreier Einstieg an Stationen mit 76 cm Bahnsteig-höhe
    • Fahrzeuggebundene Einstiegshilfe
    • Mindestens zwei Rollstuhlplätze im Fahrgastraum pro Zugteil

    Qualität

    • Hohe Anforderungen an Pünktlichkeit, Anschlusssicherung, Störfallmanagement, Sitzplatzkapazitäten, Information, Sauberkeit, Sicherheit, Serviceorientierung
    • Einsatz umfangreicher Qualitätsmesssysteme zur Kontrolle
    • Vertragsstrafen („Pönalen“) bei Nichteinhaltung der Vorgaben

    Kapazitäten

    • Mindestvorgaben für Sitzplätze für alle Züge unter besonderer Berücksichtigung des Berufs-/Schülerverkehrs
    • Kapazitätsklassen 360 Pl., 720 Pl., 600 Pl. (RB 16, RE 60) und 660 Pl. (RE 1)

    Zugbegleiter

    • Mindestquoten von 100 Prozent im Expressverkehr und 70 Prozent in Regionalbahnen
    • Detaillierte Vorgaben zu Qualifikation und Ausbildung

    Fahrgastinformation

    • Statische und dynamische Information (optisch sowie akustisch) im Fahrzeug
    • Lieferung von Soll- und Echtzeitdaten sowie von Tarifdaten an den bayernweiten Datenpool für Auskunftssysteme (DEFAS Bayern)
    • WLAN-Zugang im Fahrzeug

    Vertrieb

    • Verkauf über Fahrkartenautomaten, personenbediente und videounterstützte Verkaufsstellen, elektronische Medien und Abo-Vertrieb
    • Fahrscheinverkauf zu allen deutschen Tarifpunkten, zumindest Nahverkehrstarif, innerhalb von Verbünden auch Verbundfahrscheinverkauf; Fahrscheinverkauf für Züge des Fernverkehrs ist wünschenswert
    • Minderungen und Vertragsstrafen („Pönalen“), wenn Anforderungen bzgl. der Öffnungszeiten der Verkaufsstellen und Automatenverfügbarkeit nicht eingehalten werden

    Tarif

    • Anwendung und Anerkennung des Deutschlandtarifs der DTV-G (z.B. Bayern-Ticket, Bayernhopper) inkl. Tarifkooperation mit DB Fernverkehr
    • Anwendung und Anerkennung der bestehenden Verbundtarife von AVV, MVV, VGN (VGI noch in Klärung)
    • Verpflichtung zur Anwendung neuer Tarife, auch infolge von Verbund-gründungen und -erweiterungen oder bei Einführung eines Landesta-rifs, sofern keine Verschlechterung der Wirtschaftlichkeit des Verkehrs-unternehmens
    • Umfassende Informationspflicht des Verkehrsunternehmens gegenüber Auftraggeber über Einnahmen und Erlöse einschließlich Einnahmeauf-teilungsverfahren und Erhebungsergebnisse
  • Kosten- und Erlösverteilung

    • Vor dem Hintergrund aktuell bestehender Unwägbarkeiten – insbesondere aufgrund der Einführung des Deutschlandtickets – ist der Verkehrsdurchführungsvertrag als sogenannter Nettovertrag mit Bruttoanlaufphase konzipiert. Das Vertragsmodell sieht nach der Betriebsaufnahme eine mindestens zweijährige Bruttophase vor, in der der Aufgabenträger das Einnahmen- und Erlösrisiko trägt. Daran soll sich eine Nettophase bis zum Ende der Vertragslaufzeit anschließen, in der das Verkehrsunternehmen die Erlöschance hat, aber auch das Erlösrisiko trägt. Eine Umstellung von der Brutto- auf die Nettophase erfolgt im Er-messen der BEG, sofern stabile Bedingungen für die Feststellung und Fortschreibung des neuen Erlösniveaus bestehen. Soweit dies nicht gewährleistet ist, kann die Bruttophase verlängert werden.
    • Die BEG übernimmt weitere wesentliche Risiken: Steigerungen der Infrastrukturgebühren sowie Energie- und Personalkosten werden zum Großteil durchgereicht (durch Anpassungen des Bestellerentgelts).

    Infrastruktur

    • Die BEG hat keinen direkten Einfluss auf die Infrastruktur, trägt jedoch über das Bestellerentgelt die Nutzungsgebühren. Das Verkehrsunternehmen (nicht die BEG) schließt die Nutzungsverträge mit dem Infrastrukturunternehmen DB InfraGO.
  • Verfahrensart

    • Offenes Vergabeverfahren (europaweit)

    Vergabestellen

    • Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH

    Abstimmung der Planungen

    • Aufgabenträger für den allgemeinen ÖPNV (Landkreise, kreisfreie Städte) wurden gemäß dem Bayerischen ÖPNV-Gesetz beteiligt, unter anderem im Rahmen jährlicher Regionalkonferenzen

    Zeitplan der Ausschreibung

    • Bekanntmachung: März 2024
    • Angebotsabgabe: 23. September 2024
    • Zuschlag: voraussichtlich 4. Quartal 2024

    Vertragslaufzeit

    • Dezember 2028 bis Dezember 2040 (12 Jahre), plus drei einjährige Verlängerungsoptionen

    Wertung der Angebote

    • Das wirtschaftlichste, nicht zwangsläufig das preisgünstigste Angebot erhält den Zuschlag, da auch Qualitätszusagen berücksichtigt werden, die über die Mindestanforderungen hinausgehen (unter anderem Fahrzeugausstattung, Zugbegleitereinsatz, Service, Fahrgastinformation)

    Betriebsaufnahmevorbereitungen

    • Bis zur Betriebsaufnahme muss das Verkehrsunternehmen regelmäßig die fristgerechte Umsetzung der Vorbereitungen nachweisen

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