Ausschreibung 2021
Regionalverkehr Oberfranken
Stand: Oktober 2021

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Die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) hat den Regionalzugverkehr auf nicht-elektrifizierten Strecken in Oberfranken für den Zeitraum von Dezember 2023 bis Dezember 2035 neu ausgeschrieben.

Aktuell werden diese Strecken überwiegend von Agilis betrieben. Das künftige Netz „Regionalverkehr Oberfranken“ integriert erstmals alle bislang dieselbetriebenen Regionalbahnen in Oberfranken, auch die bisher in separaten Ausschreibungen vergebenen Strecken Hof – Selb-Plößberg – Aš/Asch – Cheb/Eger (aktueller Betreiber: Die Länderbahn) sowie Hof – Gutenfürst (aktueller Betreiber: Erfurter Bahn). Die zur Vergabe vorgesehenen Verkehrsleistungen fügen sich mit den weiteren, ebenfalls im Dezember 2023 startenden nordostbayerischen Wettbewerbsprojekten Franken-Südthüringen, Expressverkehr Nordostbayern und Expressverkehr Ostbayern zu einem flächendeckenden integralen Taktfahrplan mit optimierten Verbindungen zusammen.

Die BEG bestellt bei dem künftigen Betreiber rund 5,2 Millionen Zugkilometer pro Jahr an Verkehrsleistungen, das entspricht einer Steigerung um rund acht Prozent gegenüber heute (2020: rund 5 Millionen Zugkilometer). Die BEG führt mit den Angebotsverbesserungen den bayernweit stündlichen Bedienungsstandard für alle Verkehrstage ein und reagiert auf die moderat steigende Nachfrage in Oberfranken: Von 2012 bis 2019 hat die Zahl der Fahrgäste im Netz Agilis Nord um sieben Prozent auf 6,74 Millionen Fahrgäste zugenommen.

Ein Schwerpunkt der Angebotsverbesserungen liegt in der Region Hof. Hier bestellt die BEG mehr Züge, um den geplanten, innenstadtnahen Haltepunkt Hof-Mitte besser anzubinden. Nach dessen Fertigstellung wird Hof-Mitte stündlich aus Richtung Münchberg, im zweistündigen Wechsel aus Richtung Helmbrechts und Neunmarkt-Wirsberg sowie alle zwei Stunden aus Richtung Selb-Stadt angefahren. Sobald der Bau einer Wendeanlage östlich von Hof-Mitte abgeschlossen ist, wird die BEG auch die Züge aus Aš und Cheb nach Hof-Mitte fahren lassen. Dann halten in Hof-Mitte durchgehend zwei stündliche Regionalbahnlinien sowie die Züge der Linie Hof – Gera – Leipzig, die Thüringen federführend im Netz Ostthüringen vergeben wird. Während der zwölfjährigen Laufzeit des neuen Verkehrsvertrags werden zwei weitere Stationen in Betrieb gehen und von Zügen des Netzes Regionalverkehr Oberfranken bedient werden: Forchheim-Nord und Bamberg-Süd.

Grundsätzlich führt die BEG das bewährte Fahrplankonzept in Oberfranken fort, das zuletzt 2011 mit Start des aktuellen Verkehrsvertrags erheblich ausgeweitet wurde (+60 Prozent Verkehrsleistung). Einige Lücken im Stundentakt werden gefüllt, zum Beispiel auf der Regionalbahnlinie Coburg – Bad Rodach. Darüber hinaus verbessert die BEG auf etlichen Strecken den Abendverkehr, zum Beispiel auf den Linien Forchheim – Ebermannstadt, Bamberg – Ebern und Coburg – Lichtenfels – Bayreuth.

Wesentliche Inhalte im Überblick

  • Angebotsumfang

    • Etwa 5,2 Mio. Zugkilometer im Jahr
    • Steigerung um rund acht Prozent gegenüber heute

    Streckennetz

    • Ebermannstadt – Bamberg – Ebern / – Lichtenfels
    • Bad Rodach – Coburg – Lichtenfels
    • Lichtenfels – Bayreuth / – Hof
    • Bayreuth – Weiden / – Marktredwitz
    • Bayreuth – Weidenberg
    • Marktredwitz – Hof – Bad Steben
    • Gutenfürst – Hof – Selb-Stadt / – Landesgrenze Aš
    • Münchberg – Helmbrechts

    Traktionsart

    • Fahrleitungsungebundene Traktion

    Derzeitige Betreiber

    • Agilis Verkehrsgesellschaft
    • Die Länderbahn (bayerischer Streckenanteil Hof – Selb-Plößberg – Aš/Asch – Cheb/Eger)
    • Erfurter Bahn (Strecke Hof – Gutenfürst)

    Künftiges Grundangebot

    • Täglicher Stundentakt mit Regionalbahnen
      Ausnahmen: Forchheim – Bamberg und Breitengüßbach – Lichtenfels (nur Einzelfahrten); Neuenmarkt-Wirsberg – Münchberg und Selb-Plößberg – Aš (Zweistundentakt)

    Verbesserungen gegenüber heute

    • Schließung von Taktlücken
    • Zusätzliche Abendverbindungen
    • Anbindung der neuen Haltepunkte Hof-Mitte, Coburg-Beiersdorf, Bamberg Süd und Forchheim-Nord (nach Fertigstellung der Infrastruktur)
    • RB 22 Forchheim – Ebermannstadt: Stundentakt mit kurzen Anschlüssen in Lastrichtung insbesondere nach/von Erlangen – Nürnberg; einzelne Direktverbindungen bis Bamberg; verbesserter Früh- und Abendverkehr
    • RB 22/26 Forchheim – Bamberg: Einzelzüge in der Hauptverkehrszeit zur Ergänzung der stündlichen S-Bahn (S1), zum Teil Direktverbindungen ab/bis Ebern (dann als RB 26); zusätzliche Halte nach Realisierung der Stationen Forchheim-Nord und Bamberg-Süd
    • RB 26 Bamberg – Ebern: Stundentakt mit verbessertem Früh- und Abendverkehr
    • RB 24 Bamberg – Lichtenfels – Kulmbach: Einzelzüge in Tagesrandlagen
    • RB 18 Coburg – Bad Rodach: Stundentakt mit Schließung von Taktlücken, verbesserter Früh- und Abendverkehr
    • RB 24 Coburg – Lichtenfels – Bayreuth: verbesserter Früh- und Abendverkehr, insbesondere für Kulmbach; in Neuenmarkt-Wirsberg schneller Anschluss zur neuen RB 99 Richtung Hof – Gutenfürst; in Lichtenfels neu stündlicher statt aktuell zweistündlicher Anschluss Richtung Bamberg (RB 25) und Anbindung zur IC-Linie Karlsruhe – Nürnberg – Jena – Leipzig
    • RB 99 Neuenmarkt-Wirsberg – Hof-Mitte – Gutenfürst: neue zweistündliche RB-Linie mit Bedienung aller Zwischenhalte; in der Zwischenstunde durchgehende RB-Linie Helmbrechts – Hof-Mitte – Gutenfürst
    • RB 98 Helmbrechts – Münchberg: Stundentakt mit zweistündlicher Durchbindung über Hof-Mitte nach Gutenfürst; bayernweiter Bedienstandard als Eventualposition
    • RB 95 / RB 96 Selb-Stadt/Cheb – Hof – Gutenfürst: Stundentakt Selb-Stadt – Hof (RB 96, zweistündlich weiter über Hof-Mitte nach Gutenfürst), jede zweite Stunde mit Flügelzug Cheb – Selb-Plößberg – Hof (RB 95); taktverdichtendes Angebot in der Hauptverkehrszeit, insbesondere für Rehau
    • RB 97 Bad Steben – Hof – Marktredwitz – Bayreuth: Systematisierung des Angebots; in Kirchenlaibach neuer Anschluss Richtung Weiden (RB 34); verbesserter Abendverkehr als Eventualposition
    • RB 34 Weidenberg – Bayreuth – Weiden: verbesserter Abendverkehr Bayreuth – Weidenberg; bayernweiter Bedienstandard Bayreuth – Weiden als Eventualposition
  • Fahrzeuge

    • Barrierefreie, klimatisierte Gebrauchtfahrzeuge zugelassen (Auswahl des Fahrzeugherstellers und -modells sowie der Ausstattungsdetails ist dem Verkehrsunternehmen überlassen) Das anspruchsvolle Betriebskonzept erfordert auch künftig spurtstarke Fahrzeuge mit relativ kleiner Gefäßgröße
    • Für den Verkehr zwischen Hof und Cheb muss ein Teil der Flotte für schnelles Kuppeln/Trennen ausgelegt und in Tschechien zugelassen sein
    • Innovative Antriebe erwünscht, aber am Markt nicht mit erforderlicher Fahrdynamik serienreif verfügbar und voraussichtlich erst mit fortschreitender Elektrifizierung in den 30er Jahren wirtschaftlich

    Fahrradmitnahme

    • Mehrzweckbereich

    Barrierefreiheit

    • stufenfreier Einstieg (an Stationen mit 55 cm Bahnsteighöhe)
    • mindestens zwei Rollstuhlplätze im Fahrgastraum pro Zugteil
    • an Bahnsteigen mit abweichender Bahnsteighöhe (30 bis 76 cm) müssen mobilitätseingeschränkte Reisende mit Hilfe einer rollstuhlgerechten Einstiegshilfe ohne Voranmeldung ein- und aussteigen können
    • rollstuhlgerechte Toilette

    Qualität

    • hohe Anforderungen an Pünktlichkeit, Anschlusssicherung, Störfallmanagement, Sitzplatzkapazitäten, Information, Sauberkeit, Serviceorientierung
    • Einsatz umfangreicher Qualitätsmesssysteme zur Kontrolle
    • Vertragsstrafen („Pönalen“) bei Nichteinhaltung der Vorgaben

    Kapazitäten

    • Mindestvorgaben zur Sitzplatzanzahl unter besonderer Berücksichtigung stark frequentierter Züge im Berufs- und Schülerverkehr sowie im Freizeitverkehr an Wochenenden

    Personal

    Aufgrund der branchenweiten Personalknappheit, insbesondere bei Triebfahrzeugführern, macht die BEG erweiterte Vorgaben zum Personalkonzept:

    • Sitzbereitschaft für Reserve-Triebfahrzeugführer, damit die Verkehrsunternehmen Zugausfälle minimieren können, zum Beispiel aufgrund kurzfristiger Krankmeldungen.
    • Plan zu Personalbedarf und -gewinnung, der jährlich aktualisiert werden muss. Betreiber muss dokumentieren, dass er einen ausreichenden Personalbestand zum Betriebsstart wie auch während der Vertragslaufzeit sicherstellen kann.
    • Mindestausbildungsquote für Triebfahrzeugführer

    Zugbegleiter

    • detaillierte Vorgaben zu Qualifikation und Ausbildung
    • Die Zugbegleiter übernehmen neben Serviceaufgaben und Fahrscheinkontrolle auch die Fahrgastinformation, das Stör- und Notfallmanagement und die Bedienung der technischen Ein- und Ausstiegshilfe für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste.
    • Einsatz von speziell ausgebildetem Sicherheitspersonal (in Doppelstreifen) in besonders problematischen Zügen

    Fahrgastinformation

    • dynamische Information (Anzeiger, Durchsagen) im Fahrzeug
    • Lieferung von Soll- und Echtzeitdaten an den bayernweiten Datenpool für Auskunftssysteme (DEFAS BAYERN)
    • Kostenloses WLAN für die Fahrgäste

    Vertrieb

    • Verkauf über neue Fahrkartenautomaten, personenbediente und videounterstützte Verkaufsstellen, elektronische Medien sowie über per Telefon und Internet erreichbaren Abovertrieb.
    • Fahrkartenverkauf im Zug ohne Aufpreis beim Zustieg an kleineren Stationen, an denen weder ein Fahrkartenautomat noch eine Verkaufsstelle vorhanden ist
    • Vertragsstrafen für den Fall, dass das Unternehmen die geforderten Vertriebswege nicht in der nötigen Verfügbarkeit bereitstellt
    • Fahrscheinverkauf zu allen deutschen Tarifpunkten, zumindest Nahverkehrstarif, innerhalb von Verbünden auch Verbundfahrscheinverkauf; Fahrscheinverkauf für Züge des Fernverkehrs ist wünschenswert

    Tarif

    • Anwendung und Anerkennung von DB-Nahverkehrstarif und Sonderangeboten (z. B. Bayern-Ticket, Hopperticket Bayern); möglichst Tarifkooperation mit Fernverkehr
    • Anwendung und Anerkennung des Verbundtarifs des VGN im derzeitigen Geltungsbereich
    • Verbunderweiterung: keine Verschlechterung der Wirtschaftlichkeit; mit Zustimmungsvorbehalt der BEG
    • Informationspflicht über Einnahmen und Erlöse einschließlich Einnahmeaufteilungsverfahren und Erhebungsergebnisse
  • Die BEG hat den Zuschlag im Oktober 2021 an Agilis erteilt. Die Betriebsaufnahme ist im Dezember 2023 geplant. Der Vertrag endet voraussichtlich im Dezember 2035 nach einer Laufzeit von zwölf Jahren.

  • Kosten- und Erlösverteilung

    • Prinzip der unternehmerischen Verantwortung: BEG schließt Nettovertrag, das heißt das Verkehrsunternehmen behält neben dem Zuschuss der BEG (Bestellerentgelt) alle Einnahmen aus dem Ticketverkauf (Anreiz, durch Kundenorientierung die Einnahmen zu erhöhen)
    • BEG übernimmt weitere wesentliche Risiken: Steigerungen der Infrastrukturgebühren sowie Energie- und Personalkosten werden zum Großteil durchgereicht (Anpassung des Bestellerentgelts)

    Infrastruktur

    • Die BEG hat keinen direkten Einfluss auf die Infrastruktur, trägt jedoch über das Bestellerentgelt die Nutzungsgebühren. Das Verkehrsunternehmen (nicht die BEG) schließt die Nutzungsverträge mit den Infrastrukturunternehmen: DB Netz AG (Strecken) / DB Station&Service AG (Stationen) / Deutsche Regionaleisenbahn GmbH (Strecke und Stationen).
  • Verfahrensart

    • Offenes Vergabeverfahren (europaweit)
    • Alle interessierten Eisenbahnverkehrsunternehmen können sich um die zu vergebende Verkehrsleistung bewerben.

    Vergabestellen

    • Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH

    Abstimmung der Planungen

    • Aufgabenträger für den allgemeinen ÖPNV (Landkreise, kreisfreie Städte) werden gemäß dem Bayerischen ÖPNV-Gesetz beteiligt, u. a. im Rahmen jährlicher Regionalkonferenzen

    Zeitplan der Ausschreibung

    • Bekanntmachung: Januar 2021
    • Angebotsabgabe: Juli 2021
    • Zuschlag: Oktober 2021

    Vertragslaufzeit

    • Dezember 2023 bis Dezember 2035

    Wertung der Angebote

    • Das wirtschaftlichste, nicht zwangsläufig das preisgünstigste Angebot erhält den Zuschlag, da auch Qualitätszusagen berücksichtigt werden, die über die Mindestanforderungen hinausgehen (Fahrzeugausstattung, Zugbegleiter-einsatz, Service, Fahrgastinformation etc.).

    Betriebsaufnahmevorbereitungen

    • Bis zur Betriebsaufnahme muss das Verkehrsunternehmen regelmäßig die fristgerechte Umsetzung der Vorbereitungen nachweisen.

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