Ausschreibung 2020
Regensburg/Donautal
Stand: April 2020

Klicken Sie auf das Bild, um es zu vergrößern.

 

Im Rahmen des Vergabeverfahrens gibt der Freistaat beim künftigen Betreiber deutlich mehr Fahrten in Auftrag. Ab Ende 2022 profitieren Fahrgäste in den Bereichen Regensburg, Ingolstadt und Ulm von zusätzlichen Zügen im Berufsverkehr. Ab Ende 2024 können Reisende zwischen Nürnberg und Regensburg jede Stunde Express-Züge nutzen. Die BEG verdoppelt das Angebot auf diesem Abschnitt und lässt die Züge alle zwei Stunden über Regensburg hinaus bis nach Plattling weiterfahren. Hier kommen Neufahrzeuge zum Einsatz. Darüber hinaus bindet die BEG Ingolstadt Audi halbstündlich an. Damit setzt der Freistaat Verbesserungen um, die im Rahmen des SPNV-Gutachtens Regensburg in enger Abstimmung mit der Region erarbeitet wurden. Da die Verkehre bis nach Ulm reichen, schreibt die BEG die Leistungen gemeinsam mit dem Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg aus.

Liniennetzpläne- und Linientaktkarte herunterladen

Fahrplantabelle Betriebsstufe 1 herunterladen

Fahrplantabelle Betriebsstufe 2 herunterladen

Wesentliche Inhalte im Überblick

  • Angebotsumfang

    • Betriebsstufe 1: ca. 5,7 Mio. Zugkilometer pro Jahr
    • Betriebsstufe 2: ca. 7,2 Mio. Zugkilometer pro Jahr

    Streckennetz

    • Nürnberg – Neumarkt – Regensburg – Straubing – Plattling – Passau
    • Ulm – Günzburg – Donauwörth – Ingolstadt
    • Gaimersheim – Ingolstadt – Regensburg

    Traktionsart

    • Elektrisch

    Derzeitige Betreiber

    • agilis Eisenbahngesellschaft, DB Regio

    Künftiges Grundangebot

    • Kursbuchstrecke 993 (880)
    • Regionalbahn (Mo – Fr): Ulm Hbf – Günzburg – Donauwörth – Ingolstadt Hbf (stündlich, mit einzelnen HVZ*-Verstärkern)
    • Regionalbahn (Mo – Fr): Gaimersheim (ab BS 2**) – Ingolstadt Nord – Ingolstadt Hbf – Regensburg Hbf (stündlich, mit einzelnen HVZ-Verstärkern) – Straubing – Plattling (zweistündlich)
    • Regional-Express (Sa+S): Ulm Hbf – Günzburg – Donauwörth – Ingolstadt Hbf – Regensburg Hbf – Straubing – Plattling (– Passau) (zweistündlich)
    • Regionalbahn (Sa+S): Ulm Hbf – Günzburg – Donauwörth – Ingolstadt Hbf – Regensburg Hbf – Straubing – Plattling (zweistündlich) 
    • Kursbuchstrecke 880
    • Regionalbahn (täglich): Neumarkt (Oberpf) – Parsberg – Regensburg Hbf (stündlich) – Straubing – Plattling (zweistündlich, BS 1)
    • Regionalbahn (Mo – Fr): Neumarkt (Oberpf) – Parsberg – Regensburg Hbf – Straubing – Plattling (HVZ, BS 2)
    • Regional-Express (ab BS 2, täglich): Nürnberg Hbf – Neumarkt (Oberpf) – Parsberg – Regensburg Hbf (stündlich) – Straubing – Plattling (zweistündlich) – Passau (Radlzüge, saisonal)

    *HVZ: Hauptverkehrszeit
    **BS: Betriebsstufe

    Verbesserungen gegenüber heute

    • Betriebsstufe 1: Längere Bedienzeiten im Berufsverkehr und spätabends rund um Regensburg, Ingolstadt und Ulm
    • Betriebsstufe 2: Dichteres Fahrtenangebot : stündlicher Regional-Express Nürnberg – Regensburg mit Neufahrzeugen / Expressverbindung Nürnberg – Plattling / halbstündliche Anbindung Ingolstadt Audi
  • Betriebsstufe 1

    • In der ersten Betriebsstufe ab Dezember 2022 verbessert die BEG das Angebot für Pendler und Nachtschwärmer im Zulauf auf die Ballungsräume Regensburg, Ingolstadt und Ulm.
    • Die Fahrgäste können sich montags bis freitags auf erweiterte Bedienzeiten im Halbstundentakt während des Berufsverkehrs freuen. Zwei Fahrten pro Stunde wird es morgens stadteinwärts von 6 bis 9 Uhr und nachmittags stadtauswärts mindestens zwischen 16 und 19 Uhr geben. Dies gilt für folgende Streckenabschnitte: Abensberg – Regensburg, Parsberg – Regensburg, Straubing – Regensburg; Neustadt (Donau) – Ingolstadt, Donauwörth – Ingolstadt und Donauwörth – Günzburg – Ulm. Einzelne Lücken werden mit der Betriebsstufe 2 geschlossen.
    • Außerdem weitet die BEG das Angebot auch spätabends aus: Die letzten Züge von Nürnberg nach Regensburg, von Ingolstadt nach Donauwörth und Neustadt (Donau) sowie von Regensburg nach Plattling, Neumarkt (Oberpfalz) und Neustadt (Donau) fahren täglich nach 24 Uhr ab. An Wochenenden fahren zudem die letzten Züge nach 24 Uhr von Ulm über Günzburg nach Donauwörth und von Regensburg über Neustadt (Donau) bis nach Ingolstadt.

    Betriebsstufe 2

    • In der zweiten Betriebsstufe ab Dezember 2024 verdoppelt die BEG das Express-Angebot zwischen Nürnberg und Regensburg von einem Zweistundentakt auf einen Stundentakt. Jede zweite Stunde fahren die Züge dann über Regensburg hinaus umsteigefrei nach Plattling weiter – statt heute nach Landshut und München.
    • Damit entsteht zwischen Ostbayern und Nürnberg erstmals eine schnelle Direktverbindung im Nahverkehr. In Nürnberg haben Fahrgäste gute Anschlüsse zu den Fernzügen in Richtung Frankfurt/Rhein-Ruhr und Erfurt/Berlin.
    • Fahrgäste aus Richtung Neumarkt können in Regensburg jede Stunde nach Landshut und München umsteigen.
    • Die Regionalbahn zwischen Neumarkt und Regensburg verkehrt weiterhin mindestens im Stundentakt. Im Berufsverkehr gibt es ein halbstündliches Angebot sogar bis nach Straubing.
    • Ebenfalls in der zweiten Betriebsstufe ab Ende 2024 führt die BEG die Regionalbahn-Linie Regensburg – Ingolstadt Nord über Ingolstadt Audi bis Gaimersheim weiter. Die Züge aus Regensburg ergänzen sich Montag bis Freitag gemeinsam mit der Regionalbahnlinie München – Ingolstadt – Treuchtlingen zu einem ganztägigen Halbstundenrhythmus. Damit bindet die BEG die Region und das Audi-Werksgelände noch besser an
    • Voraussetzung dafür ist die Umgestaltung des Bahnhofs Gaimersheim: DB Netz baut ein Wendegleis für die dort endenden Züge und eine Unterführung zu den Bahnsteigen. Dann können sich an der Station Züge begegnen und so wichtige Fahrplan­minuten einsparen. Die Bauarbeiten will DB Netz voraussichtlich Ende 2024 abgeschlossen haben.

    Möglichkeiten der Infrastruktur komplett ausgereizt

    • Auf die Fahrgäste warten viele Verbesserungen, wenn der neue Verkehrs­vertrag in Kraft tritt. Allerdings sind damit die Möglichkeiten der Infrastruktur komplett ausgereizt. Weitere Fahrplanverbesserungen können mit den vorhandenen Schienen und Bahnsteigen nicht umgesetzt werden.
    • Auf der eingleisigen Donautalbahn verhindern unzureichende beziehungsweise fehlende Begegnungs-möglichkeiten, wie zum Beispiel am früheren Kreuzungsbahnhof Thaldorf-Weltenburg, ein dichteres Fahrplanangebot.
    • Die Strecke Nürnberg – Plattling ist mit Güterzügen stark ausgelastet.
    • Besonders kritisch ist die Situation auf dem nur zweigleisigen Abschnitt Regensburg – Obertraubling, über den sowohl der gesamte Verkehr von Nürnberg als auch von Schwandorf Richtung Passau und Landshut/München fährt.
    • Erst wenn der Bund diese Engpässe beseitigt, kann der Freistaat das Angebot noch weiter verdichten und weitere Vorschläge aus dem SPNV-Gutachten Regensburg umsetzen.
  • Fahrzeuge

    • Die Verkehre der ersten Betriebsstufe kann der künftige Betreiber entweder mit jeweils klimatisierten und barrierefreien Neufahrzeugen oder elektrischen Gebrauchtfahrzeugen ab Baujahr 2008 erbringen. Für die neue Regional-Express-Linie Nürnberg – Regensburg – Plattling ab der zweiten Betriebsstufe muss der künftige Betreiber Neufahrzeuge anschaffen.
    • Im Zuge dessen sollen ab 2024 auch zusätzliche Garnituren für den Regionalbahnverkehr beschafft werden. Dadurch können unter anderem im morgendlichen Berufs- und Schülerverkehr von Parsberg und Neustadt (Donau) nach Regensburg zusätzliche Zugleistungen angeboten und das Sitzplatzangebot erweitert werden.
    • Die Auswahl des Fahrzeugherstellers und -modells sowie der Ausstattungsdetails ist dem Verkehrsunternehmen überlassen.

    WLAN

    • Ausstattung der Fahrzeuge mit WLAN-Routern, die den Fahrgästen einen kostenfreien Zugang ins Internet ermöglichen

    Fahrradmitnahme

    • Große Mehrzweckbereiche

    Barrierefreiheit

    • Besonderen Wert legt die BEG auf die Barrierefreiheit. Daher müssen alle Fahrzeuge über niederflurige Einstiege verfügen. Auf der Donautalbahn sollen die Fahrzeuge einen stufenfreien Einstieg an Bahnsteigen mit einer Höhe von 55 Zentimetern ermöglichen. Auf der Strecke Nürnberg – Regensburg – Plattling ist dagegen eine auf die Bahnsteighöhe 76 cm optimierte Einstiegshöhe vorgegeben. Eine Ausnahme gilt hier für Gebrauchtfahrzeuge, bei denen bei der Regionalbahn Neumarkt – Regensburg – Plattling auch eine Einstiegshöhe von 55 cm zulässig ist. Außerdem müssen die Fahrzeuge über fahrzeuggebundene Einstiegshilfen verfügen, damit Rollstuhlfahrer auch zusteigen können, wenn zwischen Bahnsteig und Fahrzeug eine Stufe zu überwinden ist.  Zudem verlangt die BEG eine rollstuhlgerechte Toilette und mindestens zwei Rollstuhlplätze je Zugteil.

    Qualität

    • Hohe Anforderungen an Pünktlichkeit, Anschlusssicherung, Störfallmanagement, Sitzplatzkapazitäten, Information, Sauberkeit, Serviceorientierung
    • Einsatz umfangreicher Qualitätsmesssysteme zur Kontrolle
    • Vertragsstrafen („Pönalen“) bei Nichteinhaltung der Vorgaben

    Kapazitäten

    • Die BEG macht für alle Züge Mindestvorgaben zur Sitzplatzanzahl unter besonderer Berücksichtigung stark frequentierter Züge im Berufs- und Schülerverkehr sowie im Freizeitverkehr an Wochenenden, insbesondere im Schülerverkehr werden Züge verstärkt.
    • Das Sitzplatzangebot wird insbesondere in der zweiten Betriebsstufe erweitert, wenn im Zuge der Neufahrzeugbeschaffung für die Expresszüge Nürnberg – Regensburg – Plattling weitere Garnituren auch für den Regionalbahn-Verkehr beschafft werden. Ausgewählte Züge, vor allem im morgendlichen Berufs- und Schülerverkehr von Parsberg und Neustadt (Donau) nach Regensburg, können dann gegenüber heute verlängert werden.

    Personal

    In der Ausschreibung definiert die BEG Mindestanforderungen hinsichtlich Ausbildung und Qualifikation des Zugpersonals, die der künftige Betreiber umsetzten muss.

    • Zugbegleiter: Um den Fahrgästen einen umfangreichen Service zu garantieren, wird die Anzahl der Zugbegleiter in der ersten Betriebsstufe von heute 76 auf 100 Prozent erhöht. Die Zugbegleiter übernehmen neben Serviceaufgaben und Fahrscheinkontrolle unter anderem auch die Fahrgastinformation, das Stör- und Notfallmanagement und die Bedienung der technischen Ein- und Ausstiegshilfe für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste.
    • Darüber hinaus werden technische Zugbegleiter eingesetzt, die zu einer besseren Betriebsstabilität beitragen, indem sie kleinere Störungen kurzfristig vor Ort beheben können.
    • Zusätzlich muss der Betreiber unter Sicherheits- und Vandalismusgesichtspunkten in besonders problematischen Zügen speziell ausgebildetes Sicherheitspersonal in Doppelstreifen einsetzen.
    • Aufgrund der branchenweiten Personalknappheit, insbesondere bei Triebfahrzeugführern, macht die BEG erweiterte Vorgaben zum Personalkonzept. So verlangt sie eine sogenannte Sitzbereitschaft für Reserve-Triebfahrzeugführer, damit die Verkehrsunternehmen Zugausfälle minimieren können, zum Beispiel aufgrund kurzfristiger Krankmeldungen. Auch lässt sich die BEG im Rahmen der Ausschreibung einen Plan zu Personalbedarf und -gewinnung vorlegen, der jährlich aktualisiert werden muss. Damit soll der künftige Betreiber dokumentieren, dass er einen ausreichenden Personalbestand zum Betriebsstart wie auch während der Vertragslaufzeit sicherstellen kann. Um dem branchenweiten Mangel an Triebfahrzeugführern zu begegnen, fordert die BEG zudem eine Mindestausbildungs­quote für Triebfahrzeugführer.

    Fahrgastinformation

    • Dynamische Information (Anzeiger, Durchsagen) im Fahrzeug
    • Lieferung von Soll- und Echtzeitdaten an den bayernweiten Datenpool für Auskunftssysteme (DEFAS BAYERN)

    Vertrieb

    • Verkauf über Fahrkartenautomaten, personenbediente Verkaufsstellen, elektronische Medien und einen über Telefon und Internet erreichbaren Aboservice
    • Fahrscheinverkauf zu allen deutschen Tarifpunkten, zumindest Nahverkehrstarif, innerhalb von Verbünden auch Verbundfahrscheinverkauf; Fahrscheinverkauf für Züge des Fernverkehrs ist wünschenswert

    Tarif

    • Der Fahrgast muss ohne besonderen Aufwand jederzeit einen Fahrschein kaufen können und an jeder Station umfassende Informationen darüber erhalten, wo Fahrscheine zu erwerben sind. Dazu zählen sowohl Verbundfahrscheine als auch Fahrscheine für Regionalzüge gemäß DB-Tarif für Fahrten über das Verbundgebiet hinaus. Der zusätzliche Verkauf von Fernverkehrsfahrscheinen ist wün­schenswert.
    • DB-Tarife und Sonderangebote, wie z. B. das Bayern-Ticket oder Bayern-Hopper-Ticket, müssen anerkannt werden.
    • Anwendung und Anerkennung der Verbundtarife von DING, RVV und VGN ist vorgegeben; für den Verbundraum des VGI soll dies ermöglicht werden.
    • Die BEG ermöglicht durch Vorgaben in der Ausschreibung eine Verbundraumerweiterung zur Inbetriebnahme bzw. während der Vertragslaufzeit. Verbunderweiterungen während der Vertragslaufzeit sind umzusetzen, wenn für das Verkehrsunternehmen keine Verschlechterung der Wirtschaftlichkeit eintritt.
  • Der Zuschlag soll voraussichtlich Dezember 2020 erteilt werden. Die Betriebsaufnahme ist für Dezember 2022 geplant. Der Vertrag endet voraussichtlich im Dezember 2036 nach einer Laufzeit von 14 Jahren.

  • Kosten- und Erlösverteilung

    • Prinzip der unternehmerischen Verantwortung: BEG schließt Nettovertrag, d. h. das Verkehrsunternehmen behält neben dem Zuschuss der BEG (Bestellerentgelt) alle Einnahmen aus dem Ticket-verkauf (Anreiz, durch Kundenorientierung die Einnahmen zu erhöhen).
    • BEG übernimmt weitere wesentliche Risiken: Steigerungen der Infrastrukturgebühren sowie Energie- und Personalkosten werden zum Großteil durchgereicht (Anpassungen des Bestellerentgelts).

    Infrastruktur

    • Die BEG hat keinen direkten Einfluss auf die Infrastruktur, trägt jedoch über das Bestellerentgelt die Nutzungsgebühren. Das Verkehrsunternehmen (nicht die BEG) schließt die Nutzungsverträge mit den Infrastrukturunternehmen: DB Netz AG (Strecken) / DB Station&Service AG (Stationen)
  • Verfahrensart

    • Offenes Vergabeverfahren (europaweit)

    Vergabestellen

    • Bayerische Eisenbahngesellschaft
    • Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM)

    Abstimmung der Planungen

    • Aufgabenträger für den allgemeinen ÖPNV (Landkreise, kreisfreie Städte) wurden gemäß dem Bayerischen ÖPNV-Gesetz beteiligt, u. a. im Rahmen jährlicher Regionalkonferenzen

    Zeitplan der Ausschreibung

    • Bekanntmachung: April 2020
    • Angebotsabgabe: vsl. Oktober 2020
    • Zuschlag: vsl. Dezember 2020

    Vertragslaufzeit

    • Dezember 2022 bis Dezember 2036

    Wertung der Angebote

    • Das wirtschaftlichste, nicht zwangsläufig das preisgünstigste Angebot erhält den Zuschlag, da auch Qualitätszusagen berücksichtigt werden, die über die Mindestanforderungen hinausgehen (u. a. Fahrzeugausstattung, Zugbegleitereinsatz, Service, Fahrgastinformation).

    Betriebsaufnahmevorbereitungen

    • Bis zur Betriebsaufnahme muss das Verkehrsunternehmen regelmäßig die fristgerechte Umsetzung der Vorbereitungen nachweisen.

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.

Alternativ können Sie dies auch verweigern.