Ausschreibung 2022
Linienstern Mühldorf 2025+
Stand: September 2023

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Die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) hat im September 2023 im Vergabeverfahren für den Regionalzugverkehr im Linienstern Mühldorf den Zuschlag erteilt. Demnach wird weiterhin die Südostbayernbahn (SOB) für den Zeitraum von Dezember 2024 bis Dezember 2035 sämtliche nicht elektrifizierten Strecken in Südostbayern inklusive der niederbayerischen Gäubodenbahn Bogen – Straubing – Neufahrn im Schienenpersonennahverkehr bedienen. Das bisherige Fahrplanangebot wird weitgehend unverändert fortgeführt.

Der Vertrag für den Regionalzugverkehr im Linienstern Mühldorf wurde zum zweiten Mal im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens vergeben. Bereits während des noch laufenden Verkehrsvertrags hatte die BEG das Fahrplanangebot in mehreren Schritten verbessert. Die Züge im gesamten Netz fahren mittlerweile fast durchgehend im Stundentakt, entsprechend dem Bedienrichtwert des Bayern-Takts. Unter der Woche gibt es lediglich im Streckenabschnitt Hörpolding – Garching (Alz) infrastrukturbedingt ein zweistündliches Angebot. Auf der Strecke München – Mühldorf fahren zu den Hauptverkehrszeiten bereits jetzt zusätzliche Züge, die den Stundentakt ergänzen. Dieses Angebot wird im neuen Verkehrsvertrag ab Dezember 2024 fortgeführt. In einer zweiten Betriebsstufe werden die Verkehrsleistungen auf dem Filzenexpress von Grafing Bahnhof nach Wasserburg entfallen, da diese Strecke nach der derzeit laufenden Elektrifizierung in das Netz der Münchner S-Bahn integriert wird.

Auf der Linie RB 42 Mühldorf – Burghausen werden ab Dezember 2026 barrierefreie Wasserstoff-Neufahrzeuge des Herstellers Siemens zum Einsatz kommen. Auf der Strecke München – Mühldorf sind wie bisher Doppelstockzüge vorgesehen, die künftig alle mit einem barrierefreien Steuerwagen ausgestattet sind. Im restlichen Netz werden gebrauchte Dieselfahrzeuge vom Typ VT 628 eingesetzt, die – mit Ausnahme der Gäubodenbahn – schrittweise bis Dezember 2028 durch barrierefreie Gebrauchtfahrzeuge vom Typ VT 642 abgelöst werden. Auf der Gäubodenbahn müssen aufgrund der beschränkten Tragfähigkeit der dortigen Donaubrücke auch nach 2028 Altfahrzeuge vom Typ VT 628 weiterfahren, solange bis Bund und DB Netz den geplanten Brückenneubau realisiert haben.

Der neue Verkehrsvertrag kann um drei Jahre bis Dezember 2038 verlängert werden. Der Grund dafür liegt im geplanten Ausbau der Strecke (München –) Markt Schwaben – Mühldorf – Freilassing (– Salzburg). Dieser Abschnitt wird ebenso elektrifiziert wie die Strecke Mühldorf – Burghausen. Sobald der Ausbau abgeschlossen ist, plant die BEG im Rahmen eines weiteren Verkehrsvertrages den elektrischen Zugbetrieb auf diesen Strecken. Ursprünglich wurde mit einer Inbetriebnahme Anfang der 2030er Jahre gerechnet. Doch DB Netz hat bereits Verzögerungen im Abschnitt München – Mühldorf angekündigt, so dass der Zeitpunkt der Inbetriebnahme noch nicht genau feststeht. Die Verlängerungsoption um drei Jahre erlaubt es der BEG, flexibel auf den Baufortschritt von DB Netz zu reagieren.

Zug von vorne am leeren Bahngleis

Wesentliche Inhalte im Überblick

  • Streckennetz

    • RE 4 München – Mühldorf – Simbach
    • RB 32 (Landshut –) Neufahrn – Straubing – Bogen
    • RB 40 München – Mühldorf
    • RB 41 Mühldorf – Simbach
    • RB 42 Mühldorf – Burghausen
    • RB 44 Rosenheim – Mühldorf – Landshut
    • RB 45 Salzburg – Mühldorf – Landshut
    • RB 46 Mühldorf – Passau
    • RB 47 Mühldorf – Traunstein
    • RB 48 Wasserburg – Grafing (– München)
    • RB 49 Traunstein – Traunreut
    • RB 52 (Rosenheim –) Prien – Aschau
    • RB 59 Traunstein – Waging

    Traktionsart

    • Gesamtnetz fahrdrahtunabhängig, RB 42 Mühldorf – Burghausen Brennstoffzellenantrieb (Wasserstoffzüge)

    Infrastruktur und Betriebsstufen

    • Betriebsstufe 1: analog Status quo
    • Betriebsstufe 2: nach Elektrifizierung: Entfall (München –) Grafing Bf – Wasserburg (Inn) Bf (dann S-Bahn München)

    Derzeitiger und künftiger Betreiber

    • DB RegioNetz Verkehrs GmbH / Südostbayernbahn (SOB)

    Künftiges Grundangebot

    • Wie bisher Stundentakt – weitgehend entsprechend dem Bedienrichtwert des Bayern-Takts, auf der Strecke München – Mühldorf (Oberbay) Taktverdichtungen in der Hauptverkehrszeit (HVZ), auf dem Streckenabschnitt Hörpolding – Garching (Alz) infrastrukturbedingt ein zweistündliches Angebot

    Angebotsumfang

    • Betriebsstufe 1: ca. 8,2 Mio Zugkm/a
    • Betriebsstufe 2: ca. 7,8 Mio. Zugkm/a
  • Fahrzeuge

    • auf der Linie RB 42 Mühldorf – Burghausen: barrierefreie Wasserstoff-Neufahrzeuge des Herstellers Siemens
    • im restlichen Netz: Diesel-Gebrauchtfahrzeuge vom Typ VT 628, die – mit Ausnahme der Gäubodenbahn – schrittweise bis Dezember 2028 durch barrierefreie Gebrauchtfahrzeuge vom Typ VT 642 ersetzt werden
    • Gäubodenbahn: Altfahrzeuge vom Typ VT 628, solange bis der Neubau der Donaubrücke realisiert ist

    Fahrradmitnahme

    • Große Mehrzweckbereiche

    Qualität

    • Hohe Anforderungen an Pünktlichkeit, Anschlusssicherung, Störfallmanagement, Sitzplatzkapazitäten, Information, Sauberkeit, Serviceorientierung
    • Einsatz umfangreicher Qualitätsmesssysteme zur Kontrolle
    • Vertragsstrafen („Pönalen“) bei Nichteinhaltung der Vorgaben

    Kapazitäten

    • Mindestvorgaben für Sitzplätze für alle Züge unter besonderer Berücksichtigung des Berufs- und Schülerverkehrs

    Zugbegleiter

    • Mindestquote: 100 Prozent zwischen München und Mühldorf, in allen übrigen Zügen 25 Prozent.
    • Detaillierte Vorgaben zu Qualifikation und Ausbildung

    Fahrgastinformation

    • Statische und dynamische Information (optisch sowie akustisch) im Fahrzeug
    • Lieferung von Soll- und Echtzeitdaten sowie von Tarifdaten an den bayernweiten Datenpool für Auskunftssysteme (DEFAS Bayern)

    Vertrieb

    • Verkauf über neue Fahrkartenautomaten, personenbediente und videounterstützte Verkaufsstellen, elektronische Medien sowie über per Telefon und Internet erreichbaren Abovertrieb; auch Verkauf im Zug ab Stationen ohne stationären Vertrieb (kleine Stationen mit vergleichsweise geringen Einnahmen)
    • Fahrscheinverkauf zu allen deutschen Tarifpunkten, zumindest Nahverkehrstarif; innerhalb von Verbünden auch Verbundfahrscheinverkauf; Fahrscheinverkauf für Züge des Fernverkehrs ist wünschenswert
    • Minderungen und Vertragsstrafen („Pönale“), wenn Anforderungen bzgl. der Öffnungszeiten der Verkaufsstellen und Automatenverfügbarkeit nicht eingehalten werden

    Tarif

    • Anwendung und Anerkennung des Deutschlandtarifs der DTV-G (z.B. Bayern-Ticket, Bayernhopper) inkl. Tarifkooperation mit DB Fernverkehr
    • Anwendung und Anerkennung der bestehenden Verbundtarife des MVV, der VGRI und VLP
    • Verpflichtung zur Anwendung neuer Tarife, auch infolge von Verbundgründungen und -erweiterungen oder bei Einführung eines Landestarifs, sofern keine Verschlechterung der Wirtschaftlichkeit des Verkehrsunternehmens
    • Umfassende Informationspflicht des Verkehrsunternehmens gegenüber Auftraggeber über Einnahmen und Erlöse einschließlich Einnahmeaufteilungsverfahren und Erhebungsergebnisse
  • Der Zuschlag wurde im September 2023 erteilt. Die Betriebsaufnahme ist für Dezember 2024 geplant. Der Vertrag endet voraussichtlich im Dezember 2035 nach einer Laufzeit von elf Jahren. Er kann um drei Jahre bis Dezember 2038 verlängert werden.

  • Kosten- und Erlösverteilung

    • In der Regel schreibt die BEG sogenannte Nettoverträge aus, bei denen das wirtschaftliche Risiko beim Verkehrsunternehmen liegt. Insbesondere aufgrund der Einführung des Deutschlandtickets und der geplanten Verbundraumerweiterung des MVV wird dem Vertrag eine mindestens vierjährige Bruttoanlaufphase vorangestellt, in der der Aufgabenträger das Einnahmen- und Erlösrisiko trägt.
    • BEG übernimmt weitere wesentliche Risiken: Steigerungen der Infrastrukturgebühren werden durchgereicht. Die Energie- und Personalkosten werden anhand amtlicher Indizes dynamisiert (Anpassungen des Bestellerentgelts).

    Infrastruktur

    • Die BEG hat keinen direkten Einfluss auf die Infrastruktur, trägt jedoch über das Bestellerentgelt die Nutzungsgebühren. Das Verkehrsunternehmen (nicht die BEG) schließt die Nutzungsverträge mit den Infrastrukturunternehmen: DB Netz AG (Strecken) / DB Station&Service AG (Stationen) / DB Energie GmbH (Wasserstofftankstelle) und der DB RegioNetz Infrastruktur GmbH.
  • Verfahrensart

    • Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb

    Vergabestellen

    • Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH

    Abstimmung der Planungen

    • Aufgabenträger für den allgemeinen ÖPNV (Landkreise, kreisfreie Städte) wurden gemäß dem Bayerischen ÖPNV-Gesetz beteiligt, u. a. im Rahmen jährlicher Regionalkonferenzen

    Zeitplan der Ausschreibung

    • Bekanntmachung: 12. Mai 2022
    • Teilnahmeantrag: 17.06.2022
    • Angebotsabgabe: Frühjahr 2023
    • Zuschlag: September 2023

    Vertragslaufzeit

    • Dezember 2024 bis Dezember 2035 – mit Verlängerungsoption bis Dezember 2038

    Personalübergang

    • Wenn die Ausschreibung zu einem Betreiberwechsel führt, wird ein Personalübergang nach § 131 Abs. 3 GWB angestrebt.

    Wertung der Angebote

    • Das wirtschaftlichste, nicht zwangsläufig das preisgünstigste Angebot erhält den Zuschlag, da auch Qualitätszusagen berücksichtigt werden, die über die Mindestanforderungen hinausgehen (u. a. Zugbegleitereinsatz, Service, Fahrgastinformation).

    Betriebsaufnahmevorbereitungen

    • Bis zur Betriebsaufnahme muss das Verkehrsunternehmen regelmäßig die fristgerechte Umsetzung der Vorbereitungen nachweisen.

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