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BEG startet Ausschreibungsverfahren zum „1. Münchner S-Bahn-Vertrag“

06.07.2017

Wettbewerbsprojekt S-Bahn München

BEG startet Ausschreibungsverfahren zum „1. Münchner S-Bahn-Vertrag“

Die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG), die den Regional- und S-Bahn-Verkehr im Auftrag des Freistaats plant, finanziert und kontrolliert, hat das Vergabeverfahren zum Wettbewerbsprojekt „1. Münchner S-Bahn-Vertrag“ eröffnet. Mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union am 17. Juni 2017 startete der Teilnahmewettbewerb. Der 1. Münchner S-Bahn-Vertrag soll an den zweijährigen Übergangsvertrag anschließen. Er soll im Dezember 2019 beginnen und eine Laufzeit von voraussichtlich zwölf Jahren haben. In die Laufzeit des Vertrages fallen die Inbetriebnahme der 2. Stammstrecke sowie der Ersatz der heutigen Fahrzeugflotte durch Neufahrzeuge. Der Vertrag sieht keine Aufteilung in Lose vor. Das bedeutet, die kompletten Verkehrsleistungen der S-Bahn München sollen an einen Betreiber vergeben werden. Oberste Priorität hat die Gewährleistung der Betriebsstabilität des komplexen Netzes.

MÜNCHEN. Im Rahmen des 1. Münchner S-Bahn-Vertrages sollen die Verkehrsleistungen für das gesamte Streckennetz der S-Bahn München neu vergeben werden. Er soll im Dezember 2019 beginnen und eine Laufzeit von voraussichtlich zwölf Jahren haben. Eine Aufteilung in Lose ist nicht vorgesehen. „Die S-Bahn München ist mit über 800.000 Fahrgästen an einem durchschnittlichen Werktag schon heute das mit Abstand größte Netz im bayerischen Schienenpersonennahverkehr und auch wohl das komplexeste S-Bahn-System in ganz Deutschland“, erklärt Johann Niggl, Sprecher der Geschäftsführung der BEG. „Das Netz in einzelnen Losen auszuschreiben, halten wir im Interesse der Fahrgäste vor Inbetriebnahme der 2. Stammstrecke für nicht vertretbar.“ Das bereits heute bis an die Grenzen ausgelastete S-Bahn-System – künftig noch verschärft durch die Baumaßnahmen für die 2. Stammstrecke – mit mehreren Unternehmen zu betreiben, gefährde die Betriebsstabilität in erheblicher Weise. Hinzu komme Mitte der 20er-Jahre das Einschleifen einer neuen Fahrzeuggeneration während des laufenden Betriebes.

Um die Inbetriebnahme der 2. Stammstrecke und die Umsetzung des neuen Betriebskonzeptes mit der Erhöhung des Zugangebotes von gut 20 auf rund 29 Millionen Zugkilometer pro Jahr so reibungslos wie möglich zu gestalten, wird der 1. Münchner S-Bahn-Vertrag eine gewisse Zeit über den Inbetriebnahmezeitpunkt der 2. S-Bahn-Stammstrecke hinaus laufen. „Nur dadurch können wir die leider nicht ganz seltenen Inbetriebnahmeprobleme minimieren“, betont Niggl.

Zwei Betriebsstufen

Der 1. Münchner S-Bahn-Vertrag sieht zwei Betriebsstufen vor:

Die Leistungen der Betriebsstufe 1 (bis zur Inbetriebnahme der 2. S-Bahn-Stammstrecke) entsprechen grundsätzlich den Anforderungen des zweijährigen Übergangsvertrages, der ab Anfang 2018 starten soll (siehe auch Presseinformation „S-Bahn München: BEG beabsichtigt, Übergangsvertrag an DB Region zu vergeben“ vom 6. Juli 2017). Grund hierfür sind sowohl die infrastrukturellen Randbedingungen bis zur Inbetriebnahme der 2. Stammstrecke als auch die begrenzte Anzahl an zur Verfügung stehenden S-Bahn-Fahrzeugen. Neben punktuellen Fahrplanverbesserungen und einzelnen Kapazitätserweiterungen werden bereits im Übergangsvertrag zusätzliche Anreizkomponenten für mehr Pünktlichkeit und Qualität gesetzt. Außerdem sieht dieser die Modernisierung der kompletten Fahrzeugflotte vom Typ ET 423 vor. Dadurch sollen vor allem vorhandene Kapazitäten besser genutzt, eine höhere Betriebsstabilität erreicht, die Fahrgastinformation verbessert und die Sicherheit erhöht werden. Im Rahmen des Übergangsvertrags werden darüber hinaus bis zu 21 zusätzliche Fahrzeuge vom Typ ET 420 beschafft und - ebenso wie die bereits heute auf verschiedenen Außenästen eingesetzten 15 Fahrzeuge dieses Fahrzeugtyps - für die Fahrt durch den Stammstreckentunnel ertüchtigt.

Mit Inbetriebnahme der 2. S-Bahn-Stammstrecke kann Betriebsstufe 2 realisiert werden. Erst mit deren Fertigstellung kann die BEG das Angebot für die Fahrgäste spürbar verbessern und deutlich mehr Verkehrsleistungen bestellen. Das Startkonzept sieht unter anderem eine Steigerung von heute rund 950 auf künftig rund 1.250 Zugfahrten pro Tag durch die beiden Stammstreckentunnel vor. Die im Münchner S-Bahn-Netz zurückgelegten Zugkilometer pro Jahr werden um rund 45 Prozent erhöht. Der Grundtakt auf den meisten Linien soll von 20 auf 15 Minuten wechseln. Zusätzlich sollen Express-S-Bahnen nach Mammendorf, Herrsching, Ebersberg und zum Flughafen im 30-Minuten-Takt verkehren. Darüber hinaus sollen sogenannte Regional-S-Bahnen eingeführt werden. Diese fahren weit über das heutige MVV-Gebiet hinaus - nämlich nach Buchloe und Landshut sowie – im Wechsel mit der Express-S-Bahn nach Mammendorf - in Richtung Mering/Augsburg (siehe auch „Mehr S-Bahn für München und die Region. Das Betriebskonzept der S-Bahn ab Inbetriebnahme der 2. Stammstrecke.“).

Bruttovertrag, Neufahrzeugfinanzierung und Kapitaldienstgarantie

Die BEG beabsichtigt, einen Bruttovertrag abzuschließen. Das bedeutet, die Erlösrisiken und -chancen liegen dann nicht mehr beim Verkehrsunternehmen, sondern beim Freistaat. Das Verkehrsunternehmen erhält ein Bestellerentgelt, also die von ihm kalkulierten Kosten zuzüglich Wagnis- und Gewinnzuschläge. Erhöhungen der Infrastrukturgebühren sowie der Energie- und Personalkosten trägt gleichfalls die BEG. Damit das Verkehrsunternehmen gleichwohl ein wirtschaftliches Eigeninteresse an zufriedenen Fahrgästen hat, wird der Bruttovertrag durch Anreizelemente ergänzt.

Im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens zum 1. Münchner S-Bahn-Vertrag ist vorgesehen, dass zunächst gebrauchte, stammstreckentaugliche S-Bahn-Fahrzeuge eingesetzt werden können, die dann sukzessive durch eine neue Fahrzeuggeneration ersetzt werden sollen. Da die Beschaffung von Neufahrzeugen hohe Investitionen erfordert, beabsichtigt die BEG, dem Verkehrsunternehmen, welches die Fahrzeuge beschafft, finanzielle Risiken teilweise abzunehmen und somit dessen Planungssicherheit zu erhöhen. „Um zusätzlich möglichst günstige Finanzierungskonditionen zu erhalten, will die BEG die für die Beschaffung der Neufahrzeuge erforderliche Finanzierung selbst organisieren und dem künftigen Betreiber des S-Bahn-Netzes beistellen“, erklärt Thomas Prechtl, Geschäftsführer der BEG. Der Freistaat erleichtere die Finanzierung zudem durch eine Kapitaldienstgarantie. Diese Garantie des Freistaats schließt den Zahlungsausfall des Verkehrsunternehmens gegenüber dem Finanzier aus. Dadurch verspricht sich die BEG günstigere Finanzierungskonditionen. Hinzu kommt das Instrument der Wiedereinsatzgarantie, die gewährleistet, dass die im 1. Münchner S-Bahn-Vertrag beschafften Neufahrzeuge auch im Folgevertrag zum Einsatz kommen. Bei einem möglichen Betreiberwechsel vom 1. zum 2. Münchner S-Bahn-Vertrag ist dadurch auch garantiert, dass die Fahrzeuge zu klar geregelten Bedingungen auf einen eventuellen neuen Betreiber übergehen.

Vergabeverfahren und Zeitplan

Die Vergabe der Leistungen erfolgt in einem europaweit bekanntgemachten Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Die Bewerber müssen im Teilnahmewettbewerb ihre Eignung für den zu vergebenden Auftrag, also insbesondere ihre wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit, nachweisen. Diejenigen, die sich im Teilnahmewettbewerb für das weitere Verfahren qualifizieren, erhalten im dritten Quartal 2017 die Vergabeunterlagen einschließlich der detaillierten Leistungsbeschreibung. Die Betriebsaufnahme ist für Dezember 2019 geplant.

Mit Ende der Laufzeit des 1. Münchner S-Bahn-Vertrages, wenn sich das Betriebskonzept nach Inbetriebnahme der 2. Stammstrecke stabilisiert hat, will die BEG die Verkehrsleistungen in einem 2. Münchner S-Bahn-Vertrag vergeben. Das S-Bahn-Netz soll dann in verschiedene Teilnetze aufgeteilt und in einzelnen Losen vergeben werden. Das macht die Ausschreibung auch für kleinere Unternehmen attraktiv.

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