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BEG schreibt Regionalverkehr in Südostbayern aus

05.02.2021
  • Aktuelles Fahrplankonzept im Linienstern Mühldorf wird fortgeführt
  • Bayernweit erstes Pilotprojekt mit Wasserstoffzügen
  • Einsatz barrierefreier Fahrzeuge
  • Kürzere Vertragslaufzeit wegen geplanter Elektrifizierungen

MÜNCHEN. Die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG), die den Regional- und S-Bahn-Verkehr in Bayern im Auftrag des Freistaats plant, finanziert und kontrolliert, hat das Wettbewerbsverfahren für den Regionalzugverkehr im Linienstern Mühldorf eröffnet. Das Netz umfasst sämtliche nicht elektrifizierten Strecken in Südostbayern, inklusive der Gäubodenbahn Bogen – Straubing – Neufahrn. Der Verkehrsvertrag startet im Dezember 2024 und endet im Dezember 2032. Es handelt sich um einen Nettovertrag. Interessierte Verkehrsunternehmen können ihre Angebote voraussichtlich bis Oktober 2021 abgeben. Den Zuschlag erteilt die BEG voraussichtlich im Dezember 2021. Aktuell werden die Strecken von der Südostbayernbahn betrieben, einer Tochter der Deutschen Bahn. Das Unternehmen hatte sich bei der letzten Ausschreibung im Jahr 2014 durchgesetzt.

Aktuelles Fahrplanangebot wird fortgeführt

Während der Laufzeit des aktuellen Verkehrsvertrags hat die BEG das Fahrplanangebot in mehreren Schritten verbessert, zuletzt im vergangenen Dezember. Die Züge im gesamten Netz fahren mittlerweile fast durchgehend im Stundentakt, entsprechend dem Bedienstandard des Bayern-Takts. Lediglich im Streckenabschnitt Hörpolding – Garching (Alz) gibt es infrastrukturbedingt ein zweistündliches Angebot. Auf der Strecke München – Mühldorf fahren zu den Hauptverkehrszeiten zusätzliche Züge. Dieses Angebot wird im neuen Verkehrsvertrag ab Dezember 2024 fortgeführt.

BEG bestellt Wasserstofffahrzeuge auf zwei Strecken

Für die Erbringung der Verkehrsleistungen im Linienstern Mühldorf gibt die BEG Mindeststandards für die Fahrzeuge vor, die sich auf einzelnen Streckenabschnitten unterscheiden. Zwischen Passau und Mühldorf sowie Burghausen und Mühldorf fordert die BEG emissionsfreie Neufahrzeuge mit Brennstoffzellen-Antrieb. Es handelt sich bayernweit um das erste Pilotprojekt mit Wasserstoffzügen. Eine Wasserstofftankstelle für die voraussichtlich rund zehn Züge ist in Mühldorf geplant. Für die Strecke Mühldorf – München sind klimatisierte lokbespannte Doppelstockzüge mit hoher Kapazität ab einem Wagenbaujahr 1994 sowie Neufahrzeuge zugelassen. Auf der Gäubodenbahn (Landshut – Neufahrn – Straubing – Bogen) sind abweichend von den übrigen Strecken auch nicht klimatisierte Fahrzeuge mit Hocheinstiegen zulässig. Der Grund hierfür ist die Beschränkung der Achslast auf der erneuerungsbedürftigen Donaubrücke bei Bogen. Deshalb können dort auch weiterhin nur die leichten, aber nicht barrierefreien Dieseltriebwagen der Baureihe VT 628 eingesetzt werden. Auf allen anderen Strecken im Linienstern Mühldorf sind barrierefreie und klimatisierte Triebwagen ab Baujahr 1998 gefordert, die ein stufenfreies Ein- und Aussteigen an 55 cm hohen Bahnsteigen ermöglichen.

Drei Betriebsstufen und kürzere Laufzeit wegen Streckenausbau

Der jetzt ausgeschriebene Verkehrsvertrag setzt sich aus drei Betriebsstufen zusammen, die mit Infrastrukturmaßnahmen zusammenhängen: In der zweiten Betriebsstufe voraussichtlich ab Dezember 2026 entfallen die Verkehrsleistungen auf dem Filzenexpress von Grafing Bahnhof nach Wasserburg, da diese Strecke nach der Elektrifizierung in das Netz der Münchner S-Bahn integriert wird. In der dritten Betriebsstufe ab voraussichtlich Ende 2028 wird das Verkehrsangebot der Gäubodenbahn von Bogen über Straubing nach Neufahrn zweistündlich bis Landshut verlängert. Grund dafür ist die Inbetriebnahme der 2. S-Bahn-Stammstecke in München. Sie macht eine Neuordnung des Regionalzugangebots auf der Strecke München – Landshut – Neufahrn – Regensburg erforderlich.

Die BEG hat sich für eine relative kurze Vertragslaufzeit von acht Jahren entschieden. Der Grund dafür liegt im geplanten Ausbau der Strecke (München –) Markt Schwaben – Mühldorf – Freilassing (– Salzburg). Dieser Abschnitt wird ebenso elektrifiziert wie die Strecke Mühldorf – Burghausen. Mit einer Inbetriebnahme wird Anfang der 2030er Jahre gerechnet. Dann soll im Rahmen eines weiteren Verkehrsvertrages ein elektrischer Zugbetrieb auf diesen Strecken erfolgen.

Die Vergabe erfolgt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Der Grund dafür sind die Wasserstoffneufahrzeuge, mit denen sowohl die BEG als auch die Eisenbahnverkehrsunternehmen Neuland betreten. Deshalb hält die BEG Abstimmungen mit den bietenden Unternehmen während des Vergabeverfahrens für erforderlich.

Hohe Qualitätsanforderungen

Die BEG stellt detaillierte Anforderungen in Sachen Qualität. Das Eisenbahnverkehrsunternehmen, das sich im Vergabeverfahren durchsetzt, erhält beispielsweise monatliche und jährliche Zielwerte zur Pünktlichkeit und zur Anschlusssicherung. Unterschreitet das Unternehmen diese Werte, werden Strafzahlungen fällig. Zur Verbesserung der Servicequalität wird zusätzlich zur heute bereits bestehenden Zugbegleitquote von 100 % zwischen München und Mühldorf zukünftig die Zugbegleitquote auf allen übrigen Strecken von heute 25 % auf 50 % erhöht. Außerdem misst die BEG die Servicequalität des Betreibers mit Hilfe von Tests und Fahrgastbefragungen. Zu den Kriterien zählen unter anderem die Sauberkeit der Züge, die Funktionsfähigkeit der Ausstattung und die Fahrgastinformation. Unterschreitet ein Verkehrsunternehmen die von der BEG vorgegebenen Zielwerte, muss es Strafzahlungen leisten, übertrifft es die Mindestanforderungen, erhält es einen finanziellen Bonus.

Detaillierte Informationen zum Vergabeverfahren Linienstern Mühldorf unter www.beg.bahnland-bayern.de/linienstern-mühldorf

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