Gutachten: Alternativen zum Dieselantrieb im Bahnland Bayern

08.09.2021

Die Bayerische Elektromobilitätsstrategie Schiene (BESS) der Bayerischen Staatsregierung sieht vor, dass der Schienenpersonennahverkehr bis 2040 klimaneutral ist. Dazu ist es nötig, Fahrzeuge mit Dieselantrieb durch alternative Antriebsformen zu ersetzen. Ein Gutachten der Technischen Universität Dresden hat untersucht, welche alternativen Antriebsformen am besten geeignet sind.

Eine zentrale Erkenntnis des Gutachtens ist, dass insbesondere bei stärker frequentierten Bahnlinien die Elektrifizierung der Strecken Vorrang haben sollte. Für Strecken ohne Elektrifizierungsperspektive gibt das Gutachten Batterie-Fahrzeugen derzeit in den meisten Fällen den Vorzug gegenüber Wasserstoffzügen, sowohl aufgrund der Kosten als auch der Klimaverträglichkeit. So erreichen Oberleitungsfahrzeuge und Oberleitungs-/Batterie-Hybrid-Fahrzeuge jeweils eine Einsparung von rund 90 Prozent der CO2-Emissionen im Vergleich zum Dieselantrieb. Wasserstoff-/Batterie-Hybrid-Fahrzeuge erreichen derzeit, je nach Herstellungsverfahren des Wasserstoffs, dagegen nur eine CO2-Einsparung von 42 bis 74 Prozent. Welche Antriebsform die am besten geeignete ist, hängt maßgeblich von der jeweiligen Strecke und den Anforderungen des Fahrplans ab.

Das Gutachten macht auch darauf aufmerksam, dass alternative Antriebe Einschränkungen bei Fahrdynamik und Reichweite mit sich bringen. Für sehr kleine beziehungsweise sehr leistungsstarke Fahrzeuge mit Neigetechnik existieren bisher noch keine praxistauglichen Lösungen auf dem Markt.

Im Jahr 2017 hatte die TU Dresden im Auftrag der BEG erstmals untersucht, welche Alternativen zum Dieselantrieb im SPNV für die öffentliche Hand am kostengünstigsten sind. Seitdem hat sich im Markt allerdings einiges getan: Die damals noch nicht einsatzreifen Fahrzeuge mit emissionsfreien Antrieben haben zwischenzeitlich Praxistests absolviert und gezeigt, dass sie für den täglichen Einsatz geeignet sind. Außerdem hat sich die Zahl der potenziellen Fahrzeuganbieter erhöht, was sich auch auf die Kosten der Fahrzeuge ausgewirkt hat. Vor diesem Hintergrund hat die BEG im Auftrag des Freistaats eine Ergänzung des Gutachtens angestoßen, die nun auch die Unterschiede bei den CO2-Emissionen untersucht.

Die Presseinformation zum Gutachten des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr steht hier zur Verfügung.

Gutachten, November 2017: Gutachten herunterladen

Ergänzung des Gutachtens, Dezember 2020: Gutachten herunterladen

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