Wer macht was im Bahnland Bayern?

Zunächst muss man wissen, dass Schienenpersonennahverkehr, Fernverkehr sowie U- und Tram-Bahnen voneinander getrennte Systeme mit komplett verschiedenen Verantwortlichen sind. Die BEG ist allein für den Schienenpersonennahverkehr zuständig:

Die drei Säulen des Personenverkehrs auf der Schiene

Regionalzüge und S-Bahnen

Die BEG ist ausschließlich für den Regional- und S-Bahn-Verkehr zuständig und fasst dieses Verkehrsangebot unter dem Begriff „Bahnland Bayern“ zusammen. Innerhalb des Schienenpersonennahverkehrs gibt es wiederum sechs Organisationen, die unterschiedliche Aufgaben übernehmen. Welche dies sind und wie sie zusammenwirken, das illustriert eine Beispielfahrt durch das Bahnland Bayern ganz unten auf dieser Seite.

ICE, IC/EC, vor allem von DB und ausländischen Staatsbahnen

Regionalverkehr und Fernverkehr sind komplett verschiedene Welten auf denselben Gleisen: Im Unterschied zum Regionalverkehr wird der Fernverkehr nicht staatlich bezuschusst, sondern finanziert sich eigenwirtschaftlich aus dem Fahrkartenverkauf. Derzeit betreibt mit wenigen Ausnahmen die Deutsche Bahn die Strecken im Fernverkehr. Das Unternehmen trägt das volle unternehmerische Risiko, besitzt aber auch sämtliche Gestaltungsfreiheiten: Welche Städte die DB im Fernverkehr in welchem Takt anfährt und welchen Fahrpreis sie dafür verlangt, entscheidet sie selbst. Die BEG hat darauf keinen Einfluss, stimmt sich aber mit der DB Fernverkehr ab, um den Regional- und den Fernverkehr so gut wie möglich miteinander zu verzahnen.

U-Bahnen, Trambahnen, Busse

Für den allgemeinen ÖPNV – Busse, Trambahnen, U-Bahnen – sind die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig, die sowohl kommunale als auch private Verkehrsunternehmen beauftragen. Ähnlich wie im SPNV werden diese Verkehrsmittel öffentlich bezuschusst. Neben eigenen Mitteln erhalten die Landkreise und kreisfreien Städte dafür ebenfalls finanzielle Mittel vom Freistaat. Die BEG steht in regelmäßigem Austausch mit den Trägern und Unternehmen des ÖPNV. Beispielsweise versucht die BEG, Parallelverkehr zwischen SPNV und Bussen zu vermeiden und stattdessen Bus- und Bahnverkehr gut aufeinander abzustimmen.

Zustän­dig­keiten im Bahnland Bayern

Eine Fahrt, sechs Organi­sa­tionen

Eine Beispielfahrt von Nürnberg nach Friedberg zeigt, wer welche Aufgaben im Bahnland Bayern übernimmt.

Marianne Huber steigt in Nürnberg in einen Regionalzug, um zu ihrem Sohn zu fahren, der in Friedberg bei Augsburg lebt. Zunächst geht es von Nürnberg Hauptbahnhof mit einem Regionalexpress der DB Regio Richtung Ingolstadt. Dort hat Marianne Huber 16 Minuten Umsteigezeit und fährt mit der Bayerischen Regiobahn (BRB) weiter nach Friedberg. Mit dem Bayern-Ticket zahlt sie 26 Euro hin und zurück und braucht eindreiviertel Stunden für die rund 160 Kilometer lange Strecke. Das sind die Fakten, die Marianne Huber als Fahrgast interessieren. Was sie nicht weiß, ist, welches komplexe System im Hintergrund dafür sorgt, dass sie von Nürnberg nach Friedberg kommt. Sechs unterschiedliche Organisationen sind daran beteiligt – und eine davon ist Marianne Huber selbst.

Seit 1996 liegt der öffentlich bezuschusste Regional- und S-Bahn-Verkehr nicht mehr beim Bund, sondern in der Verantwortung der Länder. Die hierfür benötigten Gelder stellt allerdings weiterhin der Bund zur Verfügung. Diese sogenannten Regionalisierungsmittel leitet der Bund zur Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs an die Länder weiter. Einfluss auf die Gestaltung des SPNV hat der Bund nicht. Allerdings hat er in diesem Zusammenhang eine sehr wichtige Rolle: Er ist für den Ausbau und Erhalt des Schienennetzes verantwortlich.

Dass der Freistaat die Verantwortung für den SPNV in Bayern trägt, das kann Marianne Huber der hinterleuchteten Großfläche im Nürnberger Hauptbahnhof oder der Plakatwerbung der BEG am Bahnsteig entnehmen: „Der Freistaat macht's möglich.“ Im Zuge der Bahnreform hat die bayerische Staatsregierung beschlossen, eine eigene Gesellschaft zu gründen, die im Auftrag und nach den Vorgaben des Freistaats den kompletten SPNV in Bayern plant, finanziert und kontrolliert: die BEG. Sie erhält vom Freistaat Regionalisierungsmittel, die sie in Form von sogenannten Bestellerentgelten an die Eisenbahnverkehrsunternehmen weiterleitet. Mit diesem Bestellerentgelt und den Fahrgeldeinnahmen finanzieren die Eisenbahnverkehrsunternehmen das SPNV-Angebot.

Die Organisation, bei der alle Fäden des SPNV in Bayern zusammenlaufen, bleibt für Marianne Huber unsichtbar. Nur das Bahnland-Bayern-Logo auf den beiden Zügen deutet indirekt auf die BEG hin. Die BEG sorgt dafür, dass aus dem Zusammenspiel aller beteiligten Akteure ein attraktives Angebot für die Fahrgäste entsteht, das zugleich auch noch finanzierbar ist. Sie bestimmt unter anderem den Fahrplan, die Umsteigemöglichkeiten und die Mindestkapazitäten auf den einzelnen Strecken – abhängig vom Fahrgastaufkommen und den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln. Sie wählt die Eisenbahnverkehrsunternehmen im Rahmen von Ausschreibungen aus und kontrolliert, ob sie die vorgegebenen Qualitätskriterien einhalten.

Marianne Huber fährt mit den beiden Zügen auf rund 160 Kilometer Schienen und hält an elf Bahnhöfen. Diese Infrastruktur gehört den beiden Bundesunternehmen DB Netz und DB Station&Service. Sie sind verantwortlich dafür, dass die Bahnhöfe sauber sind, die Schienen und Signalanlagen gewartet werden, die Stellwerke besetzt sind und die Züge sicher über die Schienenwege geleitet werden – egal, ob es sich um Regional-, Fernverkehrs- oder Güterzüge handelt. Um diese Aufgaben zu finanzieren, erheben beide Unternehmen für jeden Kilometer genutzter Schiene und jeden angefahrenen Bahnhof Gebühren, vergleichbar einer Straßenmaut. Diese Infrastrukturgebühren sind in den letzten 25 Jahren kräftig gestiegen. Sie zehren mittlerweile knapp 70 Prozent des Bestellerentgelts auf, das die BEG an die Eisenbahnverkehrsunternehmen zahlt.

Den eigentlichen Transport von Marianne Huber übernehmen die beiden Verkehrsunternehmen DB Regio und Bayerische Regiobahn (BRB). Dass sie auf ihrer Fahrt von einem Eisenbahnverkehrsunternehmen zum nächsten wechselt, merkt Marianne Huber höchstens an den unterschiedlichen Farben und Namen der Züge. Abgesehen davon hat sie das Gefühl, innerhalb eines Systems zu fahren:
Die Abfahrtszeiten sind aufeinander abgestimmt, ein und dieselbe Fahrkarte gilt in den Zügen beider Unternehmen. Dafür sorgt die BEG, die DB Regio und BRB mit dem Betrieb der Strecken beauftragt hat – mit Vorgaben zum Fahrplan, zur Kapazität der Züge, zur Qualität etc. Im Rahmen dieser Vorgaben haben die Eisenbahnverkehrsunternehmen Gestaltungsfreiheit, zum Beispiel, welche Züge welcher Hersteller sie einsetzen.

Marianne Huber zahlt mit dem Bayern-Ticket 26 Euro für ihre Fahrt nach Friedberg und zurück. Diese Summe fließt nach einem bestimmten Schlüssel an die Eisenbahnverkehrsunternehmen, die damit aber nicht ihre Kosten decken können. Im Schnitt finanzieren sich die Eisenbahnverkehrsunternehmen zu rund 50 Prozent aus den Fahrgelderlösen. Für den Rest kommt das Bestellerentgelt der BEG auf. Ohne diese staatlichen Zuschüsse müsste Marianne Huber etwa das Doppelte für die Fahrkarte bezahlen.

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