Tarif und Vertrieb: Der Weg zum passenden Ticket

Großaufnahme einer Hand mit Handy

Die BEG definiert, welche Möglichkeiten Fahrgästen beim Kauf von Nahverkehrstickets zur Verfügung stehen. Geringen Einfluss hat die BEG dagegen auf die Frage, welche Tickets angeboten werden und wieviel diese kosten.

Fahrkartenvertrieb

Die BEG gibt in den Verkehrsverträgen Mindeststandards vor, wie der Vertrieb von Nahverkehrstickets im jeweiligen Liniennetz auszusehen hat, zum Beispiel ob und wo es personenbediente Verkaufsstellen geben soll, an welchen Stationen wie viele Fahrkartenautomaten aufgestellt werden müssen, ob Fahrkarten ohne Aufschlag im Zug erworben können. Den Vertrieb schreibt die BEG meist gemeinsam mit dem Betrieb des Liniennetzes aus.

Ziel der BEG ist es, den Übergang zu neuen Vertriebswegen zu gestalten und dabei Steuermittel möglichst effizient einzusetzen. Denn die Folgen der zunehmenden Online-Fahrkartenkäufe sind klar: Je weniger Menschen Fahrkarten am Automaten oder am Schalter kaufen, desto teurer werden diese Vertriebskanäle. Unterhalb eines gewissen Umsatzniveaus lassen sie sich einfach nicht mehr rechtfertigen.

Länder wie Finnland haben sich angesichts dieser Entwicklung zu einem radikalen Schnitt entschlossen: Fahrkarten gibt es dort mittlerweile ausschließlich über das Internet. Der BEG geht dieses Vorgehen zu weit: Ein Teil der Reisenden bevorzugt weiterhin konventionelle Vertriebswege oder lehnt Online-Käufe prinzipiell ab. Deshalb versucht die BEG, das Vertriebssystem an die Entwicklung des Nutzungsverhaltens anzupassen und die Transformation hin zum digitalen Vertrieb zu begleiten. Das bedeutet: Die Zahl personenbedienter Verkaufsstellen und Fahrkartenautomaten wird maßvoll reduziert.

Ein Mann steht vor einem Monitor in einer videounterstützten Verkaufsstelle

Auch neue Lösungen gehören zum Vertriebskonzept der BEG, zum Beispiel videounterstützte Verkaufsstellen. Wie im klassischen Kundenzentrum stehen den Fahrgästen persönliche Ansprechpartner zur Verfügung. Der Unterschied: Die Kommunikation erfolgt über einen Bildschirm und eine Kamera mit dazugehörigem Mikrofon.

Tarifgestaltung

Welche Tickets im Regionalverkehr angeboten werden, wie viel die Fahrkarten kosten, für wen sie gelten, ob die Mitnahme von Hunden oder Fahrrädern extra kostet: All diese Entscheidungen werden in erster Linie durch die Verkehrsunternehmen getroffen, vor allem in den bayerischen Verkehrsverbünden und im Deutschlandtarifverbund. Die Einflussmöglichkeiten der BEG sind begrenzt. Sie kann lediglich indirekt Einfluss auf die Tarifgestaltung nehmen, über Verkehrsverbünde und als Gesellschafter des Deutschlandtarifverbunds.

Im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr arbeitet die BEG jedoch an einem Zukunftsprojekt, das die Tariflandschaft in Bayern deutlich vereinfachen wird: dem Landestarif Bayern. Dieser soll für sämtliche Verbindungen im öffentlichen Nahverkehr gelten, sofern sie über Verbundgrenzen hinausgehen. Der Landestarif umfasst künftig nicht nur Regionalzüge und S-Bahnen (SPNV), sondern auch U-Bahnen, Busse und Straßenbahnen (allgemeiner ÖPNV).

Komplex ist die Tarifsituation aus Kundensicht heute, wenn für eine Reisekette mehrere Fahrkarten gekauft werden müssen. Das ist derzeit noch der Fall, wenn Verbundgrenzen überschritten werden oder die Fahrt durch verbundfreie Gebiete führt (siehe dunkelblaue Verbindungen im Diagramm). Bei Fahrten mit dem Regionalzug über Verbundgrenzen hinweg greift aktuell der Deutschlandtarif. Für die „letzte Meile“ am Start- und/oder Zielort, die oft im allgemeinen ÖPNV zurückgelegt wird (Bus, Tram, U-Bahn), muss jedoch häufig jeweils ein separates Ticket gekauft werden. Die Einführung des Landestarifs Bayern für alle tarifraumüberschreitenden Fahrten im SPNV und im allgemeinen ÖPNV soll dieses Problem lösen: Der Zugang zum öffentlichen Nahverkehr wird durch ein einziges durchgängiges Ticket für die gesamte Reisekette erleichtert.

Darstellung angelehnt an Schaubild des Deutschlandtarifverbunds

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