Bahnreform: Startschuss für den Wettbewerb

Bekannt ist die 1994 gestartete Bahnreform besonders für die Umwandlung von Bundesbahn und Reichsbahn in die privatrechtlich organisierte Deutsche Bahn AG. Doch mindestens so bedeutend waren zwei weitere Weichenstellungen: Die Zuständigkeit für den Schienenpersonennahverkehr ging vom Bund auf die Länder über und die Schienenwege wurden für private Eisenbahnunternehmen geöffnet. Mit der Öffnung für den Wettbewerb setzte die Bahnreform europäisches Recht um, das den diskriminierungsfreien Zugang zum Schienennetz fordert.

Seitdem wird zwischen Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) und Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) unterschieden: Die EIU (in erster Linie DB Netz und DB Station&Service) betreiben das Schienennetz sowie die Stationen und ermöglichen den EVU die Nutzung der Eisenbahnanlagen für den Zugbetrieb. Im Gegenzug zahlen die EVU Trassengebühren an die EIU – vergleichbar mit einer Maut für die Schiene. Die EIU müssen alle EVU gleich behandeln, das heißt sie dürfen kein EVU bevorzugen oder benachteiligen, weder bei der Zuteilung von Trassen, noch bei den Trassengebühren.

Im eigenwirtschaftlich finanzierten Fernverkehr ist der Wettbewerb bis heute nicht richtig in Schwung gekommen und wird auch seitens des Bundes nicht initiiert. Dagegen setzte der Freistaat Bayern im staatlich subventionierten Schienenpersonennahverkehr (SPNV) von Beginn an konsequent auf Wettbewerb: Bereits 1996 startete die BEG das erste Vergabeverfahren im Wettbewerb, dem viele weitere folgten. 2021 erbrachten Tochterunternehmen der Deutschen Bahn 73 Prozent der Verkehrsleistung im bayerischen SPNV. Der Rest entfällt auf neun Wettbewerber aus dem In- und Ausland.

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